Wer krankgeschrieben ist, der bleibt besser im Bett. Mehr als ein Besuch beim Arzt liegt nicht drin, Spaziergänge oder sonstige Ausflüge sind tabu. Man könnte ja einem Arbeitskollegen oder schlimmer noch dem Chef über den Weg laufen. So denken viele, wenn sie krankgeschrieben sind. Ganz nach dem Motto: Zu Hause bleiben erspart Ärger.
Doch krank sein bedeutet nicht, eingesperrt zu sein. Schliesslich ist Passivität oft der falsche Weg, um schnell wieder gesund zu werden.
Ob Spaziergang, Einkaufen, Kinobesuch – vieles ist möglich, solange es der Genesung dient oder sie nicht behindert. Wer sich beispielsweise den Arm gebrochen hat, kann sich relativ frei bewegen. Nichts spricht da gegen einen Opernbesuch oder Stadtbummel.
Drei Regeln beugen Problemen vor
Damit es jedoch gar nicht erst zu Missverständnissen kommt, ist es ratsam, sich an folgende drei Regeln zu halten:
Angestellte sollten den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Erkrankung informieren, und zwar am ersten Tag – mündlich, telefonisch oder auch per E-Mail. Zur Not können das auch Angehörige übernehmen.
Nach dem dritten Krankheitstag wird häufig ein Arztzeugnis fällig. Dies ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich geregelt (siehe Arbeitsvertrag oder Personalreglement).
Sind Arbeitnehmer arbeitsunfähig, aber nicht bettlägerig, dann bestimmt der Arzt, wie und in welchem Umfang die Patienten sich bewegen und sich die Zeit vertreiben können. Was aus ärztlicher Sicht erlaubt ist oder eben nicht, sollte in einem Zeugnis für den Arbeitgeber festgehalten werden.
Geheimniskrämerei ist in jedem Fall die falsche Strategie. Ziel ist schliesslich, dass Mitarbeiter so schnell wie möglich wieder gesund werden. Und wenn bestimmte Aktivitäten dazu beitragen können, dann stellt sich gewiss auch kein Chef quer, sofern er Bescheid weiss.
Nichts gegen die Gesundheit tun
Wie man sich am besten erholt, hängt von der Krankheit ab. Wer etwa wegen Depressionen arbeitsunfähig sei, sollte sich viel draussen aufhalten und bewegen. Dies gilt auch für Rückenpatienten oder Personen, die länger bettlägerig waren und ihren Kreislauf langsam wieder in Schwung bringen müssen. Spazieren ist also angesagt – auf welcher Route schreibt niemand vor.
Wer allerdings meint, selbst darüber entscheiden zu können, was er kann und was nicht, handelt sich möglicherweise Probleme mit der Krankentaggeldversicherung ein. So sollte sich beispielsweise ein Maurer, der wegen Rückenschmerzen länger arbeitsunfähig ist, davor hüten, dem Nachbarn beim Umzug zu helfen – auch wenn er dabei keine Ziegelsteine schleppen muss. Denn im Rahmen der Schadenminderungspflicht haben Versicherte alles zu unternehmen, was ihre Genesung fördert, und alles zu unterlassen, was diese verzögert.
Kommt ein solcher Fall ans Licht, kann die Versicherung unter Umständen die Leistungen kürzen oder gar ganz streichen. Und dann ist auch Ärger mit dem Chef programmiert.