Ihr Chef kann Sie zum Arzt (meist ein Vertrauensarzt) schicken, wenn er Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat. Aber Sie arbeiten bereits wieder und es geht nur um die Frage, ob die Ursache ein Unfall oder eine Krankheit war. Wahrscheinlich reicht für diese Abklärung auch ein simpler Anruf beim Doktor oder ein genaues Arztzeugnis.
Was ist ein Unfall?
Denn der Unfallbegriff ist sehr klar formuliert. Als Unfall gilt, wenn ein ungewöhnlicher, äusserer Faktor plötzlich, nicht beabsichtigt und schädigend auf den Menschen einwirkt.
Was heisst das konkret? Wenn Sie etwa von einem Ball getroffen werden und stürzen, ist das eindeutig ein Unfall: Der ungewöhnliche äussere Faktor (der Ball) fliegt nicht beabsichtigt auf Sie zu und bringt Sie zu Fall. Hier wäre die Unfallversicherung zahlungspflichtig.
Die Krankentaggeldversicherung ist auf 720 Tage fixiert
In Ihrem Fall aber haben Sie einen Gegenstand aufgehoben und die «Hexe» ist Ihnen in den Rücken geschossen. Dabei ist die Ungewöhnlichkeit nicht gegeben: Ihre Handlung war beabsichtigt. Daher wird der Arbeitgeber entweder die Lohnfortzahlung begleichen, oder die Krankentaggeldversicherung muss Ihren Verdienstausfall übernehmen. Wobei die Lohnfortzahlung je nach Anstellungsdauer auf ein paar Tage bis Wochen beschränkt ist. Die Krankentaggeldversicherung ist ebenfalls auf 720 Tage fixiert. Die Arztkosten bezahlt Ihre Krankenkasse (abzüglich Franchise und Selbstbehalte).
Anders bei einem Unfall. Hier übernimmt Ihre Unfallversicherung alle Kosten. Sowohl Ihren Lohnausfall und die gesamten medizinischen Behandlungen ohne irgendwelche Selbstbehalte oder Franchisen. Unfalltaggelder sind unbeschränkt, die Versicherung zahlt, bis Sie wieder gesund sind.