Ja. Sie können trotz Arbeitslosigkeit Ihre Altersvorsorge weiter aufbauen. Solange Sie Arbeitslosentaggelder erhalten, sind Sie bei der Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Auch wenn Sie keine Sparbeiträge in die zweite Säule mehr leisten, gelten Sie als aktiv versichert. Deshalb können Sie den sogenannten kleinen Beitrag in Ihre dritte Säule einzahlen. Dieser beträgt für das aktuelle Jahr 6768 Franken. Den Steuerabzug können Sie ebenfalls in dieser Höhe vornehmen. Mehr Geld einzuzahlen, ist nicht erlaubt.
Kürzen müssten Sie den Beitrag nur, falls Ihre Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit und aus den Taggeldern dieses Jahres gesamthaft geringer wären als die zulässige maximale Einzahlung.
Sobald Sie ausgesteuert sind, dürfen Sie keine weiteren Einzahlungen in die gebundene Vorsorge mehr leisten. Erst, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle haben, können Sie das Alterssparen fortsetzen.