Ab in den Feierabend
So sagen Sie Nein zu Überstunden und Überzeit

Sie hängen ständig im Büro und kommen kaum mehr zum Abendessen nach Hause? Dann ist es Zeit, dem Chef die ehrliche Meinung zu sagen und die Überzeit zu kompensieren. So sagen Sie überzeugt und selbstsicher Nein zu Überstunden.
Publiziert: 21.05.2019 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 21.05.2019 um 16:50 Uhr
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Trotz Stress wehren sich viele Arbeitnehmende nicht gegen Überstunden und Überzeit.
Foto: Getty Images
Lara Zehnder

Oft wählen wir den einfachen Weg des Ja-Sagers: Zu viel Arbeit? Kein Problem! Länger bleiben? Logo! Überstunden? Na klar! Klingt unkompliziert, ist aber auf Dauer für Psyche, Körper und Privatleben ziemlich belastend. Doch damit ist jetzt Schluss: Sagen Sie dem Chef Ihre Meinung und machen Sie pünktlich Feierabend.

Kennen Sie Ihre Rechtslage

Nur wenn man seine Ansprüche kennt, kann man sie geltend machen. Informieren Sie sich deshalb über die Rechtslage, und wie die Definition von Überstunden in Ihrer Branche lautet. Vielleicht finden Sie beim Durchforsten Ihres Arbeitsvertrags wichtige Erwägungen.

Unterschied von Überzeit und Überstunden

In der Schweiz werden Überzeit und Überstunden unterschieden, sie haben rechtliche Unterschiede.

  • Überzeit: Als Überzeit gilt die Arbeitszeit, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Die Höchstarbeitszeit beträgt je nach Branche zwischen 45 und 50 Stunden pro Woche. Die Überzeit darf laut Gesetz pro Tag nicht mehr als zwei Stunden überschritten werden. Für Arbeitnehmende mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden dürfen maximal 170 Stunden Überzeit im Jahr entstehen. Arbeitnehmende mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden dürfen nicht mehr als 140 Stunden Überzeit pro Jahr machen.
  • Überstunden: Der Arbeitgeber erfasst im Arbeitsvertrag die zu leistende Arbeitszeit. Von Überstunden wird deshalb bei der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gesprochen.

Das Nein zeigt eine starke Persönlichkeit

Obwohl viele Arbeitnehmende der Meinung sind, dass mit ständiger Zustimmung die Beförderung winkt, stimmt das nicht. Kaderstellen werden meist von selbstbewussten und ehrlichen Personen belegt, also denjenigen, die klar und deutlich auch einmal Nein sagen können. Vertreten Sie deshalb Ihre Werte und Ansichten, so zeigen Sie eine starke Persönlichkeit und dass Sie Konflikte in Kauf nehmen können.

So sagen Sie Nein

  • Zeit verschaffen: Bevor Sie Überstunden zustimmen, sollten Sie sich Bedenkzeit verschaffen. Verwenden Sie einen Vorwand, beispielsweise dass Sie noch eine Arbeit dringend erledigen müssen, und danach Zeit hätten für ein Gespräch.
  • Deutliche Antwort: Haben Sie sich entschlossen, Nein zu sagen, so sollten Sie bestimmt und entschieden antworten, damit die Botschaft ankommt. Keine Angst, denn wie Sie nun wissen, können Sie als starke Persönlichkeit einen guten Eindruck machen.
  • Keine ausführliche Begründung: Vermeiden Sie unendlich lange Erklärungen. Diese würden Sie nur unsicher machen, und das merkt auch Ihr Vorgesetzter. Zeigen Sie ihm deshalb: Nein ist Nein.
  • Machen Sie auf die Rechtslage aufmerksam: Wenn alle Stricke reissen, können Sie die angeeigneten, rechtlichen Informationen zu Ihren Gunsten nutzen. Diese Lösung ist sicherlich nicht die friedlichste, jedoch sollten Sie Ihren Mut zusammennehmen und dem Vorgesetzten die Lage erklären.

Entschädigung für Überstunden und Überzeit

Wenn der Chef das Nein dennoch nicht akzeptiert, sollten Sie sich um eine Entschädigung der geleisteten Arbeit kümmern. Dabei kommt es darauf an, ob Sie Überstunden oder Überzeit geleistet haben.

Haben Sie Überstunden geleistet, müssen Sie zwingend Ihren Arbeitsvertrag und das Personalreglement kontrollieren. Die Kompensation von Überstunden kann durch einen schriftlichen Vertrag gestrichen werden.

Das geht bei Überzeit nicht: Hier wird ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent verlangt. Alternativ kann die Überzeit jedoch durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert werden. Aber Achtung: Bei Mitarbeitern industrieller Betriebe wird ein Zuschlag erst ab 60 Stunden Überzeit im Jahr fällig.

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