Ist Besuch erlaubt?

Ich besuche meinen Freund drei- bis viermal pro Woche und bleibe natürlich auch über Nacht bei ihm. Der Vermieter ist damit aber nicht einverstanden: Er hat mir sogar Hausverbot angedroht, sollte ich seine Vorbehalte missachten. Das verstehe ich nicht. Mein Freund bezahlt ja Miete und kann selber bestimmen, ob er Besuch haben will. Oder liege ich damit falsch?Petra A. (Name geändert)
Publiziert: 10.08.2010 um 23:40 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:40 Uhr
Von Nicole Fernández, Juristin

Der Mietvertrag lautet auf Ihren Freund, und wie Sie schreiben, kommt er seinen vertraglichen Pflichten als Mieter vollumfänglich nach. Dafür darf er die Mietsache gebrauchen, er hat ein sogenanntes ausschliessliches Benützungsrecht. Dazu gehört auch, dass er Besuch empfangen darf. Zur Erklärung: Als Besucher gelten Personen, die einen anderen Wohnsitz haben und sich nur vorübergehend in einem Mietobjekt aufhalten.

Sie leben offenbar in einer eigenen Wohnung und kehren regelmässig dorthin zurück. Zwar besuchen Sie Ihren Freund regelmässig – dagegen ist aus rechtlicher Sicht nichts einzuwenden. Auch eine Untermiete ist auszuschliessen, da Sie Ihrem Freund nichts bezahlen.

Die Nachbarn fühlen sich offenbar durch Ihre Anwesenheit nicht gestört, und der Vermieter hat sie nie wegen Ruhestörungen angemahnt. Trotzdem will er Ihnen ein Hausverbot erteilen. Weshalb bloss? Ist der Mietvertrag allenfalls für eine Einzelperson vorgesehen – und werden die Wasserkosten pauschal abgerechnet? Sollte das der Fall sein: Vielleicht mag der Vermieter den zusätzlichen Wasserverbrauch nicht tolerieren. Missbilligt er unter Umständen, dass Sie jung und verliebt sind? Oder passt ihm einfach Ihre Nase nicht?

Wo immer die Antwort liegt: Daraus lässt sich kein Grund ableiten, Ihnen Hausverbot zu erteilen. Denn der Zugang zur Wohnung Ihres Freundes darf der Vermieter Ihnen und anderen Besuchern nicht verbieten.

Ein mündliches Hausverbot ist ohnehin nichts wert, es müsste schriftlich erfolgen. Im Übrigen: Erst wenn ein zulässiges Hausverbot verletzt wird, berechtigt das zur Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Meiner Meinung nach hat der Vermieter schlechte Karten – das sollte er wissen.

Mein Tipp: Suchen Sie das Gespräch mit dem Mann und bringen so die Ursache seiner Vorbehalte in Erfahrung. Vielleicht lässt sich die Situation beruhigen, wenn Ihr Freund freiwillig die höheren Wasserkosten übernimmt – falls diese pauschal abgerechnet werden.

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