Ein Herzinfarkt, eine Hirnblutung oder ein Schlaganfall kann jeden treffen. Ein Notfalltransport mit dem Krankenwagen oder dem Rettungshelikopter kommt die betroffene Person unter Umständen teuer zu stehen. Viele Betroffene sind überrascht, wie viel sie selbst bezahlen müssen – trotz Krankenversicherung. Auch bei einem Unfall sind nicht immer alle Kosten gedeckt. Florian Obrist, Leiter Versicherung bei der SOS 144 Rettungskarte, erklärt uns im Interview, wie wir horrende Kosten vermeiden können.
Wie oft rückt in der Schweiz ein Krankenwagen oder ein Helikopter aus, um Menschenleben zu retten?
Florian Obrist: Bei der Ambulanz sind es über 450'000 Einsätze im Jahr, beim Rettungshelikopter rund 20'000. Mehr als über 95 Prozent der Einsätze erfolgen mit der Bodenambulanz, ein Helikopter kommt verhältnismässig selten zum Einsatz.
Kommt die Krankenkasse nicht vollumfänglich für Rettung auf?
Das ist ein grosser Irrtum. Es kommt immer wieder vor, dass Personen aus allen Wolken fallen, wenn sie die Rechnung des Rettungseinsatzes erhalten. Wenn man nur grundversichert ist, muss man bei Krankheit mindestens 50 Prozent selber bezahlen (siehe Box weiter unten). Alles, was im Rahmen eines Kalenderjahrs diesen Maximalbetrag übersteigt, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selber bezahlen. Bei Unfall gibt es einen Unterschied: Bei Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche berufstätig sind, sind Rettungseinsätze über die Unfallversicherung gedeckt. Bei Hausfrauen und -männern, Kindern, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Unfallversicherung über die Krankenkasse geregelt haben, gehen ebenfalls 50 Prozent zulasten des Patienten oder der Patientin (analog Krankheit).
Bei zwei Einsätzen pro Jahr wirds also teuer?
Das erste Mal deckt die Krankenkasse ihren Anteil, der mindestens 50 Prozent (bis 500 Franken pro Kalenderjahr) beträgt. Die Kosten können aber schnell zwischen 1000 und 3000 Franken liegen, und so hat der Patient oder die Patientin auch beim ersten Mal einen beachtlichen Teil der Kosten selber zu tragen. Beim zweiten Einsatz gehen 100 Prozent zulasten der Patientin oder des Patienten.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
- Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Repatriierung: unbegrenzt, weltweit
Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
- Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Repatriierung: unbegrenzt, weltweit
Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.
Und wie teuer kann einen das zu stehen kommen?
Die Preise variieren regional sehr stark. In städtischen Gebieten gehen wir von etwa 900 Franken aus; in ländlichen Gebieten können sich die Kosten wegen langer Anfahrtswege oder anderen Tarifstrukturen auf 1000 bis sogar 2500 Franken belaufen. Im Durchschnitt kostet ein Ambulanzeinsatz 1500 Franken. Muss ein Helikopter aufgeboten werden, reden wir von deutlich höheren Zahlen. So ein Einsatz kann bis zu 6000 Franken kosten. Durchschnittlich gehen wir da von 3500 bis 4000 Franken aus.
Wie sieht es aus, wenn uns in den Ferien im Ausland etwas passiert?
Der Krankentransport im Ausland ist grundsätzlich bis 500 Franken versichert. Was dramatischer ist – und finanziell sogar existenzbedrohend sein kann – ist die sogenannte Rückführung oder Repatriierung aus dem Ausland. Wenn man in den Ferien verunfallt oder schwer erkrankt und für die weitere Behandlung in die Schweiz zurückkommen möchte, kann der Einsatz eines Ambulanzjets schnell Kosten in Höhe von 40'000 Franken generieren. Rückführungen aus Übersee kosten sogar weit über 150'000 Franken. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keinen Anteil an der Rückführung. Die Unfallversicherung deckt nur bis maximal 29'640 Franken bei Berufstätigen, den Rest muss man selbst bezahlen. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. Selbst ein kurzer Transport beispielsweise aus Österreich mit einer Ambulanz kann schnell mehrere tausend Franken betragen.
Wie kann man sich absichern?
Wer nicht auf diesen Rettungsrechnungen sitzen bleiben möchte, ist mit der SOS 144 Rettungskarte gut aufgehoben. Sie übernimmt alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Personen, die oft reisen, empfehlen wir das Paket Protect Plus. Darin sind nebst Rettung und Rückführung auch Annullationskosten, Reisezwischenfälle und das Reisegepäck mitversichert. Aber auch die medizinischen Behandlungskosten im Ausland sind gedeckt. Eine Besonderheit des Pakets Protect Plus ist, dass die Rettungskosten nicht nur auf Reisen, sondern auch zu Hause in der Schweiz versichert sind. Dies ist im Vergleich zu diversen anderen Angeboten unser Vorteil.
Was sind weitere Vorteile der SOS 144 Versicherung?
Mit der SOS 144 Rettungskarte sind alle Rettungsorganisationen abgedeckt. Ob die Rega, AAA Alpine Air Ambulance, Air Zermatt oder die DRF im Einsatz ist, die Kosten werden von der SOS 144 übernommen. Dies gilt weltweit, nicht nur in der Schweiz. Das heisst, auch in den Ferien im Ausland ist ein Ambulanz- oder Rettungshelikoptertransport abgedeckt. Das Wichtigste aber: Der Krankenwagen ist ebenfalls unbegrenzt versichert, genauso wie der Rettungshelikopter. Es spielt also keine Rolle, wie viel ein Einsatz kostet oder wie oft dies im Jahr geschieht. Auch Familienfreundlichkeit ist für uns bei der SOS 144 wichtig. Deshalb versichern wir alle Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben – selbst wenn die Kinder schon erwachsen sind – für einen Preis.
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
Kontakt: E-Mail an Brand Studio
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
Kontakt: E-Mail an Brand Studio