Der neue Fragekatalog verzögert sich
Schwule Blutspender noch länger diskriminiert

Die Schweizer Blutspendedienste könnten gut mehr Blutreserven gebrauchen. Doch der Plan, Homosexuelle nicht mehr länger mit pauschalen Fristen auszuschliessen, verzögert sich wegen des neuen HIV-Medikaments Prep.
Publiziert: 16.05.2018 um 20:30 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:11 Uhr
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Wer Blut spenden will, muss als Homo- und Heterosexueller nach Sex bestimmte Fristen einhalten.
Foto: Tom Maelsa
Andrea Willimann

Homosexuelle gelten heute beim Blutspenden immer noch pauschal als Risiko: Heteros, die ihrem Sexpartner länger als vier Monate treu sind, dürfen Blut spenden. Von Schwulen und Lesben hingegen wird zwölf Monate Abstinenz verlangt.

Geht es nach dem Bund und dem Blutspendedienst des Schweizerischen Roten Kreuzes (Blutspende SRK) sollen fixe Regeln möglichst bald Geschichte sein. Die Kriterien, ob eine Person als Spender geeignet ist, soll dem wirklichen Lebenswandel und nicht der sexuellen Orientierung angepasst werden.

Nur: Der Fragekatalog, mit dem Spender individuell auf Risiken abgeklopft werden sollen, verzögert sich. «War 2019/2020 bisher das Ziel, dauert es jetzt sicher länger», sagt Rudolf Schwabe (59), Direktor der Blutspende SRK. 

Medikament gegen HIV ist das Problem

«Je tiefer man gräbt, desto mehr neue Hürden tauchen auf», so Schwabe. Eine Hürde sei das Prep. Das ist ein neues Aids-Medikament (BLICK berichtete), das vorbeugend gegen eine Infektion mit dem HI-Virus sorgt. Im Onlinehandel ist es rezeptfrei erhältlich. 

«Da viele aber Prep nicht richtig einnehmen, kann die Pille beim Blutspenden zum Problem werden. Sie unterdrückt allfällig vorhandene HI-Viren im Blutbild», erklärt Schwab. Die HIV-Tests, die sonst nach drei Monaten eine Infektion feststellen, sind wirkungslos – die Viren im Blut aber vielleicht ansteckend!

Doch auch andere Risiken – etwa Reisen in bestimmte Länder – verzögern den neuen Fragenkatalog. Immerhin können sich die Experten jetzt aber auf Erfahrungen aus dem Ausland stützen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic lässt die Nutzung ausländischer Daten jetzt zu. «Ein Lichtblick», so Schwabe.

Blutversorgung ist aktuell gut

Positiv ist auch, dass Blut derzeit in der Schweiz nicht zu knapp ist. Die Blutversorgung war 2017 stabil, wie es im heute veröffentlichten Jahresbericht der Blutspende SRK heisst. «Wir hatten nicht zu wenig, auch wenn es punktuell einige Engpässe gab», sagt Schwabe.

In der Schweiz wird allgemein weniger Fremdblut gebraucht. Man gibt den Patienten bei Operationen weniger Blut, weil die OP-Technik besser geworden ist, aber auch, weil die Patienten die Eingriffe ohne Fremdblut gut vertragen und sich besser erholen.

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Schwule dürfen ab Juli Blut spenden

Die zuständige Aufsichtsbehörde Swissmedic hat der Organisation Blutspende SRK Schweiz ein entsprechendes Gesuch bewilligt, wie diese am Dienstag in ihrem Newsletter mitteilte. Mit der zwölfmonatigen Karenzfrist könne das Risiko einer Krankheitsübertragung weiterhin sehr tief gehalten werden.

«Wirklich optimal scheint diese Lösung indessen nicht, da vermutlich nicht viele schwule Männer davon profitieren können», schreibt Blutspende SRK Schweiz. Die Organisation sieht die Lösung denn auch als einen Zwischenschritt.

Sie sei einer erster Schritt «weg von einer Regelung, die viele zu Recht als diskriminierend betrachteten», schreibt Blutspende SRK Schweiz Direktor Rudolf Schwabe im Editorial des Newsletter. In einem zweiten Schritt müsse das konkrete, persönliche Risikoverhalten ausschlaggebend sein und nicht mehr die sexuelle Neigung.

Notstand wegen Grippewelle

Mit dem Aufkommen von Aids wurden alle Männer, die seit 1977 Sex mit Männern gehabt hatten, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Im Juli 2016 hatte Blutspende SRK Schweiz bei Swissmedic ein Gesuch zur Lockerung dieser Regel eingereicht.

Gemäss Newsletter geht Swissmedic mit Verweis auf die verbesserte Testempfindlichkeit und verbesserte Einhaltung der geltenden Spendekriterien davon aus, dass die Neuerung kein erhöhtes Risiko für die Empfänger von Bluttransfusionen bedeuten.

Blutspende SRK Schweiz muss nun gewisse Auflagen erfüllen. Dazu gehören die kontinuierliche Beobachtung der veränderten Risikoabschätzung sowie die Abschätzung des Risikos von Testversagern. Zudem muss die Organisation jährlich einen Beurteilungsbericht zu den Auswirkungen der neuen Spendekriterien einreichen.

Blutspende SRK Schweiz warnte am Dienstag aber auch eindringlich vor knappen Blut-Reserven. Die frühe und heftige Grippewelle - kombiniert mit verschiedenen Magen-Darm-Erkrankungen - hat zu ersten Engpässen bei der Blutversorgung geführt. Denn wer Grippeanzeichen verspürt, darf nicht Blut spenden und muss nach dem Abklingen der Symptome noch weitere zwei Wochen bis zu einer Blutspende warten.

Knapp sind insbesondere Rhesus-negative Blutspenden. Angesichts der weiter grassierenden Grippe drohten ernsthafte Engpässe bei der Blutversorgung, schreibt die Organisation ihrem Newsletter. Blutspende SRK Schweiz rechnet deshalb damit, einen nationalen Aufruf zur Blutspende machen zu müssen - eine Massnahme, die die Organisation nur als «ultima ratio» einsetzt, «wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind».

Normalerweise genügend Reserven

Gemäss Newsletter verfügt die Schweiz im Prinzip über genügend Blutspenden. Mehr als 8000 Konzentrate roter Blutkörperchen waren Anfang Januar in den Lagern der regionalen Blutspendedienste vorrätig. Höhere Lagerbestände machen kaum Sinn, weil die Haltbarkeit der Produkte begrenzt ist.

Doch nicht nur die Grippewelle, sondern auch die gestiegene Mobilität schliesst zahlreiche Menschen vom Blutspenden aus - zur Sicherheit der potenziellen Patientinnen und Patienten. So darf nicht Blut spenden, wer in einem Land mit einem erhöhten Risiko etwa einer Malaria- oder West-Nil-Virus-Infektion war. Hier gelten je nach Reiseland unterschiedliche Wartefristen.

Und wer von 1980 bis 1996 mehr als sechs Monate im Vereinigten Königreich verbracht hat, ist ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossen. Grund dafür ist die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die dort damals auftrat.

Aber auch nach einer grösseren Operation oder einer Geburt gibt es eine Wartefrist von einem Jahr. Der Körper brauche seine Reserven brauche, um zu heilen, schreibt Blutspende SRK Schweiz zu diesem Punkt auf ihrer Webseite.

Und wer sich ein Tattoo oder ein Piercing hat stechen lassen, muss vier Monate warten, bevor er oder sie sich Blut abzapfen lassen darf. (SDA)

Die zuständige Aufsichtsbehörde Swissmedic hat der Organisation Blutspende SRK Schweiz ein entsprechendes Gesuch bewilligt, wie diese am Dienstag in ihrem Newsletter mitteilte. Mit der zwölfmonatigen Karenzfrist könne das Risiko einer Krankheitsübertragung weiterhin sehr tief gehalten werden.

«Wirklich optimal scheint diese Lösung indessen nicht, da vermutlich nicht viele schwule Männer davon profitieren können», schreibt Blutspende SRK Schweiz. Die Organisation sieht die Lösung denn auch als einen Zwischenschritt.

Sie sei einer erster Schritt «weg von einer Regelung, die viele zu Recht als diskriminierend betrachteten», schreibt Blutspende SRK Schweiz Direktor Rudolf Schwabe im Editorial des Newsletter. In einem zweiten Schritt müsse das konkrete, persönliche Risikoverhalten ausschlaggebend sein und nicht mehr die sexuelle Neigung.

Notstand wegen Grippewelle

Mit dem Aufkommen von Aids wurden alle Männer, die seit 1977 Sex mit Männern gehabt hatten, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Im Juli 2016 hatte Blutspende SRK Schweiz bei Swissmedic ein Gesuch zur Lockerung dieser Regel eingereicht.

Gemäss Newsletter geht Swissmedic mit Verweis auf die verbesserte Testempfindlichkeit und verbesserte Einhaltung der geltenden Spendekriterien davon aus, dass die Neuerung kein erhöhtes Risiko für die Empfänger von Bluttransfusionen bedeuten.

Blutspende SRK Schweiz muss nun gewisse Auflagen erfüllen. Dazu gehören die kontinuierliche Beobachtung der veränderten Risikoabschätzung sowie die Abschätzung des Risikos von Testversagern. Zudem muss die Organisation jährlich einen Beurteilungsbericht zu den Auswirkungen der neuen Spendekriterien einreichen.

Blutspende SRK Schweiz warnte am Dienstag aber auch eindringlich vor knappen Blut-Reserven. Die frühe und heftige Grippewelle - kombiniert mit verschiedenen Magen-Darm-Erkrankungen - hat zu ersten Engpässen bei der Blutversorgung geführt. Denn wer Grippeanzeichen verspürt, darf nicht Blut spenden und muss nach dem Abklingen der Symptome noch weitere zwei Wochen bis zu einer Blutspende warten.

Knapp sind insbesondere Rhesus-negative Blutspenden. Angesichts der weiter grassierenden Grippe drohten ernsthafte Engpässe bei der Blutversorgung, schreibt die Organisation ihrem Newsletter. Blutspende SRK Schweiz rechnet deshalb damit, einen nationalen Aufruf zur Blutspende machen zu müssen - eine Massnahme, die die Organisation nur als «ultima ratio» einsetzt, «wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind».

Normalerweise genügend Reserven

Gemäss Newsletter verfügt die Schweiz im Prinzip über genügend Blutspenden. Mehr als 8000 Konzentrate roter Blutkörperchen waren Anfang Januar in den Lagern der regionalen Blutspendedienste vorrätig. Höhere Lagerbestände machen kaum Sinn, weil die Haltbarkeit der Produkte begrenzt ist.

Doch nicht nur die Grippewelle, sondern auch die gestiegene Mobilität schliesst zahlreiche Menschen vom Blutspenden aus - zur Sicherheit der potenziellen Patientinnen und Patienten. So darf nicht Blut spenden, wer in einem Land mit einem erhöhten Risiko etwa einer Malaria- oder West-Nil-Virus-Infektion war. Hier gelten je nach Reiseland unterschiedliche Wartefristen.

Und wer von 1980 bis 1996 mehr als sechs Monate im Vereinigten Königreich verbracht hat, ist ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossen. Grund dafür ist die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die dort damals auftrat.

Aber auch nach einer grösseren Operation oder einer Geburt gibt es eine Wartefrist von einem Jahr. Der Körper brauche seine Reserven brauche, um zu heilen, schreibt Blutspende SRK Schweiz zu diesem Punkt auf ihrer Webseite.

Und wer sich ein Tattoo oder ein Piercing hat stechen lassen, muss vier Monate warten, bevor er oder sie sich Blut abzapfen lassen darf. (SDA)

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