In grösseren Schweizer Städten gehören E-Trottinetts heute zum festen Strassenbild. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der kleinen Flitzer markant erhöht. Und doch kennen viele die Vorschriften nicht.
Immer dem Velo nach
Unter 14 Jahren ist das Benutzen von E-Trottinetts nicht erlaubt. «Jugendliche bis 16 Jahren brauchen einen Töffli-Führerausweis der Kategorie M», erklärt Karin Huwiler, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Forschungsabteilung Strassenverkehr bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Ansonsten gelten dieselben Regeln wie für Velos. «Wer mit einem E-Trottinett unterwegs ist, muss Velowege und -streifen nutzen. Ist keine Veloinfrastruktur vorhanden, muss auf der Strasse gefahren werden. Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist.»
Für E-Trottinetts gilt ausserdem ein Lichtobligatorium – auch am Tag. Vorne braucht es ein weisses, hinten ein rotes Licht. Zudem muss eine Glocke montiert werden, um auf sich aufmerksam machen zu können.
Ein E-Trottinett darf im Strassenverkehr eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Wer eines kaufen will, sollte prüfen, ob es für den Strassenverkehr zugelassen ist.
Die häufigsten Missachtungen
Zu den Hauptunfallursachen gehören laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) Fahren im alkoholisierten Zustand, Missachtung des Vortritts, Unaufmerksamkeit und ein Fehlverhalten während der Fahrt. Am häufigsten wird laut einer internationalen Befragung das Fahrverbot auf Trottoirs missachtet. Danach folgt Fahren zu zweit und bei roter Ampel die Strasse überqueren.
Die Groupe Mutuel unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei der Prävention und fördert sicheres Verhalten, um Krankheits- und Unfallrisiken vorzubeugen. Mit dem Programm CorporateCare hilft sie Unternehmen seit 20 Jahren dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden zu verbessern und Fehlzeiten zu reduzieren.
Die Groupe Mutuel unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei der Prävention und fördert sicheres Verhalten, um Krankheits- und Unfallrisiken vorzubeugen. Mit dem Programm CorporateCare hilft sie Unternehmen seit 20 Jahren dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden zu verbessern und Fehlzeiten zu reduzieren.
«Wir appellieren, nicht alkoholisiert zu fahren und sich an die Regeln zu halten», sagt Karin Huwiler. In der Schweiz ist der Helm nicht obligatorisch. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung rät jedoch dazu, den Kopf mit einem Helm zu schützen. «Auch empfehlen wir, sich mit heller Kleidung und reflektierenden Accessoires gut sichtbar zu machen.»
Um Unfälle zu verhindern, haben Schweizer Städte verschiedene Massnahmen ergriffen. Zürich lancierte die Kampagne «Grosi an Bord», die darauf hinwies, nicht alkoholisiert zu fahren, nicht zu zweit auf den E-Trottinetts zu stehen, kein Trottoir zu benutzen oder das Gefährt behindernd abzustellen.
- Helm tragen
- Zuerst abseits des Strassenverkehrs mit Gerät vertraut machen
- Sich gut sichtbar machen
- Immer vorausschauend und bremsbereit fahren
- Sich an die Verkehrsregeln halten
- Helm tragen
- Zuerst abseits des Strassenverkehrs mit Gerät vertraut machen
- Sich gut sichtbar machen
- Immer vorausschauend und bremsbereit fahren
- Sich an die Verkehrsregeln halten
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
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