Die wichtigsten Fragen zu Rettungseinsätzen
Wie oft rückt in der Schweiz ein Krankenwagen aus?

Ob Skiunfall, Wandersturz oder medizinischer Notfall – in der Schweiz sind Rettungsdienste täglich im Einsatz. Doch weisst du, wie viele Einsätze pro Jahr stattfinden und wer die Kosten übernimmt? Finde es heraus in unserem Quiz.
Publiziert: 19.03.2025 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2025 um 09:53 Uhr
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Ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein schwerer Sturz im Haushalt oder beim Sport: Jährlich gehen in der Schweiz rund 700'000 Notrufe bei der Notrufzentrale ein. Nicht alle Anrufe führen zu einem Rettungseinsatz, da viele Anfragen auch medizinische Beratung betreffen. Tatsächlich sind es 450'000 Krankenwageneinsätze pro Jahr, und ein Rettungshelikopter hebt rund 20'000 Mal ab, um Menschenleben zu retten.

Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Viele Notrufzentralen arbeiten darum nach dem Next-Best-Prinzip. Das bedeutet, dass sie das nächstgelegene und am besten geeignete Rettungsmittel aufbieten. Ein Notfalltransport mit dem Krankenwagen oder dem Rettungshelikopter kann die betroffene Person aber unter Umständen teuer zu stehen kommen. Viele Betroffene sind überrascht, wie viel sie selbst bezahlen müssen – trotz Krankenversicherung.

SOS 144 Rettungskarte

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Kinder sind in der Familienpolice mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, unabhängig ihres Alters. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Repatriierung: unbegrenzt, weltweit

  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit

Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Kinder sind in der Familienpolice mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, unabhängig ihres Alters. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Repatriierung: unbegrenzt, weltweit

  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit

Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Die Grundversicherung bezahlt bei jedem krankheitsbedingten Rettungstransport wie beispielsweise bei einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Schwächeanfall nur die Hälfte. Alles, was im Rahmen eines Kalenderjahrs diesen Maximalbetrag übersteigt, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst berappen. Diese Differenzbeträge können ein grosses Loch in die Haushaltskasse reissen.

Bei Unfall 50 Prozent zulasten der Betroffenen

Bei Personen, die nicht berufstätig sind oder weniger als acht Stunden die Woche arbeiten, etwa Rentnerinnen und Rentner sowie Hausfrauen und Hausmänner, Kinder und Studierende, besteht diese Lücke auch bei Rettungstransporten durch Unfälle wie beispielsweise bei einem Sturz, Sport- oder Haushaltsunfall. So müssen auch dort 50 Prozent der Kosten immer selbst getragen werden, da diese gleich versichert sind wie im Falle von Krankheit (siehe Box).

Wie sieht es bei einer Rettung im Ausland aus?

Im Ausland besteht bei einer Rettung mit der Ambulanz oder dem Rettungshelikopter in der Regel keine Deckung durch die Grundversicherung der Krankenkasse. Der Ambulanztransport im Ausland ist dabei auf 500 Franken begrenzt. Das Gleiche gilt für Personen, die den Unfall über die Krankenversicherung versichert haben (weniger als acht Stunden pro Woche erwerbstätig). Je nach Reiseziel können die Rettungskosten noch höher als in der Schweiz ausfallen.

Rückführung aus dem Ausland

In der Grundversicherung der Krankenkasse ist die Rückführung gar nicht versichert, und die Kosten müssen ohne ergänzende Versicherung komplett selbst übernommen werden. 

Eine Rückführung mit dem Ambulanzjet innerhalb Europa kann über 20'000 Franken kosten und eine aus Übersee wie beispielsweise aus Thailand schnell über 100'000 Franken. Bei Berufstätigen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, ist auch hier die Summe in der Unfallversicherung auf 29'640 Franken beschränkt. Somit haben fast alle eine Versicherungslücke, was Rückführungen betrifft. Bei Rückführungen gibt es betragsmässig die grösste Versicherungslücke. Diese Deckung sollte man unbedingt prüfen, da es sich dabei um die Existenz bedrohende Beträge handeln kann. Dies kann zum Beispiel mit der Variante SOS 144 Plus abgedeckt werden, welche neben der Rettung auch die Rückholung versichert.

Die Lösung für ungedeckte Kosten

Eine gute Lösung stellt die SOS 144 Rettungskarte dar. Diese übernimmt Rettungs- und Bergungskosten, unabhängig von der Rettungsorganisation und vom Rettungsmittel. Die Deckung gilt also unter anderem für Einsätze der Rega, Air Zermatt, AAA Alpine Air Ambulance oder DRF – aber auch bei einem Krankenwagen. Dieser Versicherungsschutz ist weltweit gültig – dabei spielt es keine Rolle, wo der Notfall geschieht, wer bei der Rettung im Einsatz ist oder ob sich der Notfall aufgrund von Unfall oder Krankheit ereignet.

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer von SOS 144 besteht, gegenteilig zu einer Mitgliedschaft, ein garantierter Anspruch auf die Übernahme ungedeckter Rettungskosten im Unterschied zu einer Mitgliedschaft. Diesen Versicherungsschutz gibt es für Einzelpersonen bereits ab 60 Franken, für Paare und Familien ab 90 Franken im Jahr.

So ist die Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG) geregelt

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

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Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind redaktionell aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

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