Achtung, Kostenfalle!
Medizinische Notfälle können den finanziellen Ruin bedeuten

Trotz Kranken- und Unfallversicherung drohen bei Rettungseinsätzen horrende Kosten. Viele unterschätzen die finanziellen Folgen von medizinischen Notfällen. Besonders Rückführungen aus dem Ausland können existenzbedrohend teuer werden.
Publiziert: 02.12.2024 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2024 um 15:21 Uhr
Foto: Shutterstock
Dies ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von SOS 144 AG

Ein medizinischer Notfall kann jederzeit eintreten – ob durch einen plötzlichen Herzinfarkt, eine Hirnblutung oder einen schweren Unfall. In solchen Situationen zählt jede Minute, und der Rettungsdienst mit Krankenwagen oder Rettungshelikopter ist oft die erste Wahl. Doch was viele nicht wissen: Trotz Krankenversicherung können erhebliche Kosten auf die Betroffenen zukommen. Auch nach einem Unfall, der schnelle medizinische Hilfe erfordert, ist nicht immer alles abgedeckt. Florian Obrist, Leiter Versicherung bei der SOS 144 Rettungskarte, erklärt uns im Interview, wie wir horrende Kosten vermeiden können.

Welche Missverständnisse gibt es am häufigsten, wenn es um die Deckung von Rettungskosten geht?
Grundsätzlich denken viele, dass alles über die Grundversicherung der Krankenkasse abgesichert ist. Dabei ranken sich viele Mythen bei der Übernahme der Rettungskosten. Viele nehmen an, dass die Kosten durch verschiedene Arten von Mitgliedschaften vollumfänglich übernommen werden. Es kommt immer wieder vor, dass Personen aus allen Wolken fallen, wenn sie die Rechnung des Rettungseinsatzes erhalten. Wenn man nur grundversichert ist, muss man bei Krankheit mindestens 50 Prozent selber bezahlen (siehe Box weiter unten). Alles, was im Rahmen eines Kalenderjahrs diesen Maximalbetrag übersteigt, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selber bezahlen. 

Bei zwei Einsätzen pro Jahr wirds also teuer?
Das erste Mal deckt die Krankenkasse ihren Anteil, der maximal 50 Prozent (bis 500 Franken pro Kalenderjahr) beträgt. Die Kosten können aber schnell zwischen 1000 und 6000 Franken liegen, und so hat der Patient oder die Patientin auch beim ersten Mal einen beachtlichen Teil der Kosten selber zu tragen. Beim zweiten Einsatz gehen 100 Prozent zulasten der Patientin oder des Patienten.

Warum unterschätzen viele die Kosten, die bei einer Rettung auf sie zukommen können?
Einerseits ist es das fehlende Wissen. Andererseits kamen viele noch nie damit in Kontakt. Spätestens wenn man selber davon betroffen ist, wird einem bewusst, dass ein Ambulanztransport schnell über 2000 Franken kosten kann.

Wie sieht die Kostenübernahme bei einem Unfall aus?
Bei Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche berufstätig sind, sind Rettungseinsätze über die Unfallversicherung gedeckt. Bei Hausfrauen und -männern, Kindern, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Unfallversicherung über die Krankenkasse geregelt haben, gehen ebenfalls 50 Prozent zulasten des Patienten oder der Patientin (analog Krankheit).

Wie sieht es bei einem Unfall oder Krankheit im Ausland aus?
Der Krankentransport im Ausland ist grundsätzlich bis 500 Franken versichert. Was dramatischer ist – und finanziell sogar existenzbedrohend sein kann – ist die sogenannte Rückführung oder Repatriierung aus dem Ausland. Wenn man in den Ferien verunfallt oder schwer erkrankt und für die weitere Behandlung in die Schweiz zurückkommen möchte, kann der Einsatz eines Ambulanzjets schnell Kosten in Höhe von 40'000 Franken generieren. Rückführungen aus Übersee kosten sogar weit über 150'000 Franken. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keinen Anteil an der Rückführung. Die Unfallversicherung deckt nur bis maximal 29'640 Franken bei Berufstätigen, den Rest muss man selbst bezahlen. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. Selbst ein kurzer Transport beispielsweise aus Österreich mit einer Ambulanz kann schnell mehrere tausend Franken betragen.

Welche überraschenden finanziellen Verpflichtungen können auf eine Person zukommen, die denkt, sie sei umfassend versichert?
Eine Rückführung ist finanziell gesehen am gravierendsten. Aber auch bei einer Rettung im Ausland kann es in gewissen Ländern vorkommen, dass ein Ambulanztransport deutlich mehr kostet wie in der Schweiz. Und da werden wie gesagt nur 500 Franken übernommen.

SOS 144 Rettungskarte

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
  • Repatriierung: unbegrenzt, weltweit

Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
  • Repatriierung: unbegrenzt, weltweit

Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Haben Sie Beispiele von Personen, die von den Rettungskosten überrascht wurden?
Ein 48-jähriger Mann aus dem Kanton Graubünden erlitt vergangenes Jahr einen Herzinfarkt und musste mit dem Rettungshelikopter ins Spital transportiert werden. Kostenpunkt: 6400 Franken. Die Krankenkasse nach KVG übernahm die Hälfte, der Mann hätte für 3200 Franken selber aufkommen müssen. Diese Differenz wurde jedoch von der SOS 144 Rettungskarte übernommen. Ein anderes Beispiel ist das von einem 12-jährigen Mädchen aus der Region Flumserberg. Sie hatte sich bei einem Sturz auf der Piste den Arm gebrochen und musste mit der Pistenrettung ins Tal transportiert werden. Danach gings mit der Ambulanz ins Spital. Die Rechnungen für die beiden Transporte hatten es in sich. Die Pistenrettung schlug 300 Franken zu Buche, die Ambulanz 950 Franken. Von den insgesamt 1250 Franken übernahm die Krankenkasse nur 500 Franken. Die Eltern von Julia hätten also 750 Franken aus dem eigenen Sack bezahlen müssen. Da die Familie jedoch bei der SOS 144 AG versichert ist, wurden diese Kosten vollumfänglich übernommen.

Wie kann man sich absichern?
Wer nicht auf diesen Rettungsrechnungen sitzen bleiben möchte, ist mit der SOS 144 Rettungskarte gut aufgehoben. Sie übernimmt alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Personen, die oft reisen, empfehlen wir das Paket Protect Plus. Darin sind nebst Rettung und Rückführung auch Annullationskosten, Reisezwischenfälle und das Reisegepäck mitversichert. Aber auch die medizinischen Behandlungskosten im Ausland sind gedeckt. Eine Besonderheit des Pakets Protect Plus ist, dass die Rettungskosten nicht nur auf Reisen, sondern auch zu Hause in der Schweiz versichert sind. Dies ist im Vergleich zu diversen anderen Angeboten unser Vorteil.

Was sind weitere Vorteile der SOS 144 Versicherung?
Mit der SOS 144 Rettungskarte sind alle Rettungsorganisationen abgedeckt. Ob die Rega, AAA Alpine Air Ambulance, Air Zermatt oder die DRF im Einsatz sind, die Kosten werden von der SOS 144 übernommen. Dies gilt weltweit, nicht nur in der Schweiz. Das heisst, auch in den Ferien im Ausland ist ein Ambulanz- oder Rettungshelikoptertransport abgedeckt. Das Wichtigste aber: Der Krankenwagen ist ebenfalls unbegrenzt versichert, genauso wie der Rettungshelikopter. Es spielt also keine Rolle, wie viel ein Einsatz kostet oder wie oft dies im Jahr geschieht. Auch Familienfreundlichkeit ist für uns bei der SOS 144 wichtig. Deshalb versichern wir alle Familienmitglieder ohne Altersgrenze, die im gleichen Haushalt leben – selbst wenn die Kinder schon erwachsen sind – für einen Preis.

So ist die Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG) geregelt

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet. 

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet. 

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

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Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

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