Schizophrene haben schlechter vernetzte Nervenzellen (Symbolbild)
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Wo bleibt unser Recht?
Wird mein schizophrener Nachbar endlich eingeliefert?

Ein schizophrener Nachbar tyrannisiert Nachbarschaft. Er schreit böse Schimpfwörter und die Bewohner können den Gartensitzplatz nicht mehr benutzen. Die Polizei wurde mehrmals gerufen. Es folgte eine Klinikeinweisung nur für ein paar Tage. Was kann man hier tun?
Publiziert: 25.06.2019 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2020 um 09:18 Uhr
Der genetische Faktor spielt für die Diagnostik von Schizophrenie eine erhebliche Rolle.
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Nicole Fernández, Juristin

Ein schizophrener Nachbar tyrannisiert unsere Nachbarschaft. Er schreit böse Schimpfwörter über den Zaun und wirft Steine gegen die Fenster. Er ist auch schon auf uns losgegangen. Den Gartensitzplatz können wir deswegen nicht mehr benutzen. Die Polizei haben wir mehrmals gerufen. Es folgte eine Klinikeinweisung für ein paar Tage. Jetzt ist er wieder hier. Wir sind mit unseren Nerven am Ende und verstehen unseren Rechtsstaat nicht mehr. Was muss noch passieren? Wo bleibt unser Recht? P. Weber

Ihre Sorge kann ich sehr gut verstehen. Schliesslich wollen Sie nicht zuwarten, bis etwas Schlimmeres passiert.

Machen Sie deshalb unbedingt eine Meldung an die zuständige Vormundschaftsbehörde. Erklären Sie die Sachlage. Weisen Sie auf die konkrete psychische und körperliche Bedrohung hin. Denn die Steine könnten auch Sie einmal treffen.

Dem Vermieter informieren


Eine Betreuung des Nachbarn durch Fachleute muss unbedingt erfolgen, z.B. eine medikamentöse Behandlung oder therapeutische Begleitung. Die Behörde bzw. der behandelnde Arzt entscheidet über einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) in einer dafür geeigneten Anstalt. Es wird dafür eine Selbst- oder Drittgefährdung vorausgesetzt. Offenbar wurde eine solche bis anhin unverständlicherweise verneint. Deshalb ist Ihr Nachbar wieder draussen.

Falls der Störenfried in einer Mietwohnung lebt, informieren Sie unbedingt die Vermieterschaft über die Vorfälle. Aufgrund der Pflicht zur Rücksichtnahme kann im Wiederholungsfall und bei entsprechender Abmahnung das Mietverhältnis gekündigt werden.

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