Auf einen Blick
- Frühe Vorsorge sichert entspannten Ruhestand
- Vorsorgebedarf ändert sich zwischen 30 und 50 Jahren
- Ab 20 Jahren jährlich mindestens 514 Franken in AHV
Bei Erwerbstätigen fliessen jeden Monat Hunderte von Franken des Lohns in die 1. und 2. Säule. Doch wie hoch die Leistungen – vor allem die Altersrenten – sein werden, ist ungewiss. Die demografische Entwicklung und sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auf Beitragshöhe und -dauer sowie die Finanzierbarkeit der Leistungen aus. Das beschäftigt Bevölkerung und Politik seit Jahren – aktuell gerade bezüglich der Abstimmung zur BVG-Reform.
Wohl nicht zuletzt darum rangiert die Unsicherheit bezüglich der erwartbaren Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Pensionskasse seit Jahren auf den vorderen Plätzen im nationalen Sorgenbarometer. Klar ist, dass das Sparen fürs Alter bereits mit dem Einstieg ins Berufsleben beginnt, nur schon wegen der obligatorischen Abzüge von AHV und Pensionskasse. Warum man darüber hinaus – je nach Lebensphase – eine Vorsorge- oder Pensionierungsplanung in Angriff nehmen sollte, erfährst du in den folgenden drei Punkten.
Lohnt sich die freiwillige Vorsorge unter 30?
Sogar wer studiert, muss ab dem 20. Altersjahr mindestens den Minimalbetrag von 514 Franken jährlich in die AHV einzahlen (Stand 2024), damit er oder sie nach der Pensionierung keine fehlenden Beitragsjahre und somit Einbussen bei der Rente hat. Wer erwerbstätig ist, zahlt automatisch Beiträge in die AHV im Rahmen der 1. Säule ein. Angestellte, die mindestens 22’050 Franken brutto im Jahr verdienen, sind in der beruflichen Vorsorge, 2. Säule (Pensionskasse), versichert. Die gesetzlichen Altersleistungen der 1. und 2. Säule betragen im Ruhestand rund 60 bis 70 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit.
Als Ergänzung und zur Finanzierung eines finanziell sorgenfreieren Ruhestands sind regelmässige Einzahlungen in die freie Vorsorge (Säule 3b) oder die steuerbegünstigte gebundene Vorsorge (Säule 3a) sinnvoll. Wer früh mit der Vorsorge startet, profitiert vom Zinseszinseffekt bei regelmässigen Einzahlungen.
Verändert sich das Vorsorgebedürfnis zwischen 30 und 50?
Wer voll im Erwerbsleben steht, vielleicht eine Familie gründet, im Konkubinat, in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt, hat hinsichtlich der persönlichen Vorsorgesituation andere Bedürfnisse. Neben der Altersvorsorge wird die Absicherung der finanziellen Risiken bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall wichtig. Im Fokus steht der aktuelle Versicherungsschutz für die Absicherung dieser Ereignisse.
Mit einer Lebensversicherung lassen sich Lebensrisiken absichern, und man kann gleichzeitig für das Alter vorsorgen – eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Vorsorgelösungen wie beispielsweise die Einzahlung auf ein Konto der Säule 3a.
Warum schon mit 50 an die Pension denken?
Die Pensionierung oder gar der vorzeitige Ruhestand ist in Griffweite. Spätestens jetzt sollte man nochmals über die Bücher und sich mit den zu erwartenden Renten aus 1. und 2. Säule sowie der individuellen Vermögenssituation auseinandersetzen. Allenfalls macht jetzt ein (zusätzlicher) Einkauf in die Pensionskasse Sinn. Oder man nutzt die Einzahlungsmöglichkeiten der Säule 3a voll aus.
Wichtig ist auch, sich Gedanken zu machen, welchen finanziellen Bedarf man für die Finanzierung des Lebensunterhalts und die Realisierung von Wünschen und Zielen im Ruhestand hat. Kurz vor der Pensionierung stellen sich weitere Fragen. Beispielsweise ob das Guthaben aus der Pensionskasse als Rente oder Kapital bezogen werden soll oder in welchem Alter ich meine Guthaben aus der Säule 3a auszahlen lassen soll.
Brauche ich neben der obligatorischen Versicherungen der 1. Säule (AHV/IV) und der 2. Säule (Pensionskasse/Unfallversicherung) noch zusätzlichen Versicherungsschutz? Es ist wichtig, zu wissen, wie man versichert ist und mit welchen Leistungen du oder deine Liebsten beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall rechnen können.
Mit einer kostenlosen Vorsorgeberatung bei PostFinance findest du Antworten auf deine Fragen. Passend zu deiner aktuellen Lebensphase und Vorsorge- und Finanzsituation.
Brauche ich neben der obligatorischen Versicherungen der 1. Säule (AHV/IV) und der 2. Säule (Pensionskasse/Unfallversicherung) noch zusätzlichen Versicherungsschutz? Es ist wichtig, zu wissen, wie man versichert ist und mit welchen Leistungen du oder deine Liebsten beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall rechnen können.
Mit einer kostenlosen Vorsorgeberatung bei PostFinance findest du Antworten auf deine Fragen. Passend zu deiner aktuellen Lebensphase und Vorsorge- und Finanzsituation.
Ziel einer Vorsorgeberatung ist es, deine aktuelle Vorsorgesituation aufgrund deiner Bedürfnisse zu analysieren und Vorsorgelücken im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall zu erkennen. Mit geeigneten Vorsorgelösungen lassen sich Vorsorgelücken schliessen – für eine finanziell entspanntere Zukunft. Die beiden gängigsten Vorsorgelösungen sind:
Vorsorgekonto 3a
Einzahlungen auf ein Vorsorgekonto der gebundenen Vorsorge der Säule 3a dienen der Altersvorsorge. Die jährlichen Beiträge können im Rahmen der gesetzlich festgelegten Limiten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Das Vorsorgeguthaben 3a kann als verzinste Spareinlage oder ganz/teilweise renditeorientiert in Vorsorgefonds investiert werden.
Lebensversicherungen
Mit einer Lebensversicherung kann man gleichzeitig für das Alter vorsorgen und bei Bedarf die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Todesfall absichern. Lebensversicherungen lassen sich an die individuellen Bedürfnisse anpassen und können in der Säule 3a sowie der Säule 3b abgeschlossen werden.
Wie hoch wird mein Einkommen aus Rentenleistungen der 1. und 2. Säule im Ruhestand sein? Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten? Welche Möglichkeiten habe ich beim Bezug meines Pensionskassenguthabens? Worauf muss ich achten, wenn ich die Gelder der Säule 3a auszahlen lasse? Will ich bestehende Vermögenswerte vererben?
Es stellen sich viele Fragen vor dem Ruhestand. In einer kostenlosen Pensionierungsberatung bei PostFinance erhältst du Antworten, angepasst an deine individuelle Vorsorge- und Finanzsituation.
Wie hoch wird mein Einkommen aus Rentenleistungen der 1. und 2. Säule im Ruhestand sein? Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten? Welche Möglichkeiten habe ich beim Bezug meines Pensionskassenguthabens? Worauf muss ich achten, wenn ich die Gelder der Säule 3a auszahlen lasse? Will ich bestehende Vermögenswerte vererben?
Es stellen sich viele Fragen vor dem Ruhestand. In einer kostenlosen Pensionierungsberatung bei PostFinance erhältst du Antworten, angepasst an deine individuelle Vorsorge- und Finanzsituation.
In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen. Die Leistungen aus der AHV/IV, der Pensionskasse und der privaten Vorsorge ergänzen sich.
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV). Diese soll der Existenzsicherung dienen und ist bei 2450 Franken im Monat für Einzelpersonen oder 3675 Franken im Monat für Ehepaare gedeckelt (Stand 2024). Die Höhe der Rente ist unter anderem abhängig von deinem Einkommen während der Erwerbstätigkeit.
Die 2. Säule umfasst die Berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse) sowie die Unfallversicherung (UVG). Zusammen mit den Leistungen der 1. Säule soll der gewohnte Lebensstandard gesichert werden. Angestellte mit einem Mindestlohn von 22’050 Franken im Jahr (Stand 2024) sind automatisch durch den Arbeitgeber versichert.
Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Mit der freiwilligen privaten Vorsorge im Rahmen der 3. Säule sollen Vorsorgelücken im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall geschlossen werden. Zur Auswahl stehen verschiedene Lösungen der steuerbegünstigten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) oder der flexiblen freien Vorsorge (Säule 3b).
In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen. Die Leistungen aus der AHV/IV, der Pensionskasse und der privaten Vorsorge ergänzen sich.
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV). Diese soll der Existenzsicherung dienen und ist bei 2450 Franken im Monat für Einzelpersonen oder 3675 Franken im Monat für Ehepaare gedeckelt (Stand 2024). Die Höhe der Rente ist unter anderem abhängig von deinem Einkommen während der Erwerbstätigkeit.
Die 2. Säule umfasst die Berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse) sowie die Unfallversicherung (UVG). Zusammen mit den Leistungen der 1. Säule soll der gewohnte Lebensstandard gesichert werden. Angestellte mit einem Mindestlohn von 22’050 Franken im Jahr (Stand 2024) sind automatisch durch den Arbeitgeber versichert.
Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Mit der freiwilligen privaten Vorsorge im Rahmen der 3. Säule sollen Vorsorgelücken im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall geschlossen werden. Zur Auswahl stehen verschiedene Lösungen der steuerbegünstigten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) oder der flexiblen freien Vorsorge (Säule 3b).
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
Kontakt: E-Mail an Brand Studio
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