Vorsicht!
Prämienschulden können ruinös sein

Wer seine Versicherungsprämien schuldig bleibt, steht im Schadenfall leicht mit abgesägten Hosen da. Weil dann nämlich der Versicherungsschutz entfällt.
Publiziert: 12.12.2011 um 10:00 Uhr
|
Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:38 Uhr
Wenns kracht und man die Prämien für die Autoversicherung nicht bezahlt hat, wirds ungemütlich.
Foto: Somos Images/Corbis

Krankenkasse, Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Autoversicherung: Alle diese Versicherungen decken Risiken ab, für die im Unglücks- oder Schadenfall niemand mit dem eigenen Ersparten gerade stehen möchte. Risikoschutz ist aber nicht gratis zu haben. Der Risikoträger, in der Regel eine Versicherung, verlangt als Gegenleistung eine Prämie.

Befragungen bei Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften haben ergeben, dass fünf bis zehn Prozent der Versicherungsnehmer ihre Prämienrechnungen nicht rechtzeitig begleichen. Sie nehmen damit das Risiko auf sich, den Versicherungsschutz zu verlieren. Unter Umständen mit ruinösen Folgen.

Versicherungen sind von Gesetzes wegen verpflichtet, geschuldete Prämien einzutreiben. Das beginnt mit einer Mahnung an den säumigen Zahler und der Aufforderung, den geschuldeten Betrag innert 14 Tagen zu begleichen. Wer auch dann nicht zahlt, hat keine Versicherungsdeckung mehr. Zusätzlich zur offenen Prämie schuldet der Versicherungsnehmer jetzt auch noch Mahngebühren. Der Versicherungsschutz beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die Ausstände bis auf den letzten Rappen beglichen sind.

Ein besonders rigoroses Regime herrscht bei der Auto-Haftpflichtversicherung, die für alle Autolenker obligatorisch ist. Bei Zahlungsverzug veranlasst die Versicherung das Einziehen der Nummernschilder durch die Polizei. Was zusätzliche Gebührenschulden in einem dreistelligen Frankenbetrag nach sich zieht.

Eine besondere Regelung gilt bei der Krankenkassen-Zusatzversicherung: Sind Prämienrechnungen zwei Monate nach Ablauf der Mahnfrist noch immer nicht bezahlt, kann die Kasse die Versicherung kündigen. Vor allem ältere Personen dürften dann Mühe haben, wieder aufgenommen zu werden. Bei der Zusatzversicherung herrscht bekanntlich keine Aufnahmepflicht.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?