Grundsätzlich haftet der Verursacher für den Schaden. Doch da Sie diesen nicht auf frischer Tat ertappt haben, bleibt der Schaden, so unerfreulich das ist, an Ihnen hängen, denn bei einer Hausratversicherung mit Grunddeckung sind nur die klassischen Gefahren wie Feuer/Elementarereignisse, Wasser und Diebstahl versichert. Ein Schaden, den Dritte an Ihrem Fahrrad verursacht haben, ist somit nicht gedeckt.
Nun ist es aber möglich, bei manchen Gesellschaften in der Hausratversicherung eine erweiterte Deckung für Sport- und Freizeitgeräte zu vereinbaren.
Bei solchen Zusatzversicherungen lohnt sich jedoch der Blick ins Kleingedruckte, um sicherzugehen, dass die betreffende Gesellschaft solche Vandalismusschäden tatsächlich auch übernimmt. So schliessen manche Versicherungen zum Beispiel Kratz- oder Lackschäden explizit aus. Oder sie schreiben eine Mindestversicherungssumme von 2000 Franken vor, die sich bei günstigeren Fahrrädern nicht lohnt.
Lohnend für grössere Reparaturen
Schliesslich darf man nicht vergessen, dass die Geschädigten in der Regel einen Selbstbehalt von mindestens 200 Franken zu tragen haben. Für Reparaturkosten, die unter dieser Limite liegen, muss man also selbst aufkommen - da nützt einem die Zusatzversicherung nichts.
Der Touring-Club Schweiz (TCS) bietet eine separate «Velo-Assistance» an. Diese umfasst neben Rechtsschutz und Hilfeleistungen auch eine finanzielle Beteiligung an Schäden, die durch einen Unfall mit dem versicherten Velo entstanden sind. Vandalismusschäden durch unbekannte Täter sind jedoch explizit ausgeschlossen. Auch dieses Produkt würde Ihnen also nichts nützen.
Eine Zusatzversicherung für einen Fall wie Ihren lohnt sich also meistens nur, wenn das Velo teuer war und solche Schäden durch den Vertrag auch tatsächlich abgedeckt werden.
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