Nur eine Rechnung bezahlt – und unbeabsichtigt die Schulden des verstorbenen Vaters angenommen.
Foto: Shutterstock
Nur eine Rechnung bezahlt – und unbeabsichtigt die Schulden des verstorbenen Vaters angenommen.
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Darum gehts
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Olivia RuffinerRedaktorin
Das Wort «erben» stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet so viel wie «bekommen» oder «erhalten». Doch anders als früher muss man sich heute aktiv um ein Erbe kümmern. Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie im Erbfall automatisch informiert werden. «Wir erleben es im Beobachter Beratungszentrum oft, dass Personen gewartet haben, bis eine Behörde sie kontaktiert», sagt Karin von Flüe, Juristin und Autorin beim Beobachter.