Schmuck mitnehmen, Rechnungen zahlen, etc.
Achtung, diese vier Handlungen gelten als Erbannahme

Nach dem Tod eines Familienmitglieds bleiben drei Monate Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Aber Achtung: Bestimmte Handlungen gelten rechtlich bereits als Erbantritt. Besonders heikel: Die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft ist unwiderruflich.
Publiziert: 12.03.2025 um 12:52 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2025 um 16:32 Uhr
Nur eine Rechnung bezahlt – und unbeabsichtigt die Schulden des verstorbenen Vaters angenommen.
Foto: Shutterstock
Nur eine Rechnung bezahlt – und unbeabsichtigt die Schulden des verstorbenen Vaters angenommen.
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Darum gehts

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Olivia RuffinerRedaktorin

Das Wort «erben» stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet so viel wie «bekommen» oder «erhalten». Doch anders als früher muss man sich heute aktiv um ein Erbe kümmern. Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie im Erbfall automatisch informiert werden. «Wir erleben es im Beobachter Beratungszentrum oft, dass Personen gewartet haben, bis eine Behörde sie kontaktiert», sagt Karin von Flüe, Juristin und Autorin beim Beobachter.

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