Richtig versichert
Unfall mit geliehenem Auto – wer zahlt?

Bei einem Unfall mit einem geliehenen Auto übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung einen Teil der Schadenskosten. Wichtig ist, dass der Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» mitversichert ist.
Publiziert: 10.10.2011 um 10:01 Uhr
|
Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:37 Uhr
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Verursachen Sie mit dem geliehenen Auto eines Bekannten einen Unfall, zahlt dessen Vollkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug. Wenn der Autohalter keine hat, springt hier die Privathaftpflichtversicherung ein, allerdings nur, wenn Sie den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» mitversichert haben. Ansonsten wird Ihr Bekannter wohl verlangen, dass Sie die Kosten für die Reparatur seines Fahrzeugs tragen.

Ohne Zusatz droht Bonusverlust

Fährt man mit dem Auto eines Kollegen in ein anderes Fahrzeug, übernimmt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Autos den Schaden am anderen Wagen, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Dies kann zur Folge haben, dass der Autohalter einen Bonusverlust bei seiner Versicherung hinnehmen muss. Damit verbunden sind dann höhere Prämien in den nachfolgenden vier Jahren.

Ausserdem fällt der Selbstbehalt für die Schadenskosten an. Gut ist dann, wenn man bei seiner Privathaftpflicht-Versicherung den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» versichert hat. Diese übernimmt neben den Kosten für den eigentlichen Unfall auch die Mehrprämie durch den Bonusverlust und den Selbstbehalt. Der Bonusverlust und teilweise auch der Selbstbehalt bei der Autohaftpflicht-Versicherung sind bei einigen Versicherungen bereits durch die Privathaftpflicht-Versicherung ohne Zusatz gedeckt.

Die Privathaftpflicht zahlt aber nicht, wenn der Fahrer und der Halter des Autos im selben Haushalt wohnen. Dies gilt auch für Wohngemeinschaften.

«Gelegentlich» muss definiert sein

Doch Achtung: Die Zusatzversicherung «Führen fremder Motorfahrzeuge» springt nur ein, wenn die Ausleihe gelegentlich erfolgt. Sobald Sie sich dasselbe Auto regelmässig ausleihen, weigern sich die Versicherungen zu zahlen.

Ist der Begriff «Gelegentlich» in den Versicherungs-Bedingungen nicht genau umschrieben, ist Vorsicht geboten. Denn in der Regel werten die Versicherungen Ausleihen, die zwei- bis dreimal pro Monat erfolgen, bereits als regelmässig. Um sicher zu sein, was als «gelegentlich» gilt, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine genaue Definition geben.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?