Lebe auf Existenzminimum - darf ich Lottogewinn behalten?
Ich lebe auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Mein Arbeitgeber liefert jeden Monat 2000 Franken ans Betreibungsamt ab. Jetzt habe ich im Lotto gewonnen. Muss ich den Gewinn dem Betreibungsamt melden? Oder wenn ich das nicht mache, finden die heraus, dass ich gewonnen habe? Otto M.
Publiziert: 22.04.2008 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2018 um 11:05 Uhr