Lebe auf Existenzminimum - darf ich Lottogewinn behalten?

Ich lebe auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Mein Arbeitgeber liefert jeden Monat 2000 Franken ans Betreibungsamt ab. Jetzt habe ich im Lotto gewonnen. Muss ich den Gewinn dem Betreibungsamt melden? Oder wenn ich das nicht mache, finden die heraus, dass ich gewonnen habe? Otto M.
Publiziert: 22.04.2008 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2018 um 11:05 Uhr
Als Betriebener müssen Sie alle Änderungen bei Ihrem Einkommen und Vermögen dem Amt melden. Zu Ihrer zweiten Frage: Nein, die Lottogesellschaft informiert das Betreibungsamt nicht. Sie haben aber ein Interesse, Ihren Gewinn bei den Steuern anzugeben. Denn vom ganzen Gewinn wird die Lottogesellschaft 35 Prozent Verrechnungssteuer abziehen. Diese erhalten Sie nur zurück, wenn Sie Ihr Lottoglück den Steuern anmelden. Die meisten Schuldner haben Steuerschulden. Also werden die Steuerbehörden das Betreibungsamt über den unverhofften Geldsegen informieren. Der Betreibungsbeamte sperrt dann Ihren Gewinn bei der Lottogesellschaft. Die Auszahlung erfolgt direkt an das Betreibungsamt. Bleibt etwas übrig, gehört das Ihnen. Positiv an der ganzen Sache: Sie sind künftig Ihre Lohnpfändungen los. Wählen Sie den Weg der Verschwiegenheit, kann es viel teurer werden: Die Steuerbehörde verlangt Nachsteuern und Strafsteuern (bis 300 Prozent der Nachsteuern) Melden Sie dem Betreibungsamt Ihren Geldsegen nicht, sind Sie ein Pfändungsbetrüger. Der Betreibungsbeamte wird gegen Sie Strafanzeige einreichen. Bestraft werden können Sie mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus. Nur mit einer einfachen Geldbusse werden Sie als Pfändungsbetrüger kaum wegkommen.
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