Als ich bei Freunden zu Besuch war, liess ich den brandneuen Kinderwagen vor der Türe im Freien stehen. Als ich später meinen drei Wochen alten Sohn in den Wagen legen wollte, stieg mir ein bestialischer Gestank in die Nase. Eine Katze hatte in den Wagen gepinkelt! So eklig. Ich bringe den Geruch nicht mehr weg, und der Wagen hat über 1000 Franken gekostet. Ich muss ihn professionell reinigen lassen. Wenn ich herausfinde, wessen Katze es war, haftet dann der Besitzer? Luzia F.
Ich verstehe Ihren Ärger und habe mich beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) erkundigt. Nach dem Gesetz haftet der Halter für Schäden, die sein Tier anrichtet, wenn er dieses nicht genügend beaufsichtigt (Artikel 56 des Obligationenrechts). Viele Tierhalter sind für solche Schäden durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Der Halter haftet für Schäden, die sein Tier anrichtet
Kann der Halter allerdings beweisen, dass er die übliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres aufgewendet hat, entfällt seine Haftung. Katzen sind eigenwillige Streuner und können nicht wie ein Hund beaufsichtigt werden. Es ist dem Tierhalter nicht zuzumuten, ständig hinter seiner Katze herzulaufen. In Ihrem Fall haftet der Halter der Katze demnach nicht nach Artikel 56 des OR für den Schaden am Kinderwagen.
Es gibt aber Privathaftpflichtversicherungen, welche eine Deckung auch in diesem Falle anbieten. Sie tragen damit dem Umstand Rechnung, dass sich viele Halter verpflichtet fühlen, für die von ihrem Tier angerichteten Schäden aufzukommen.