1. Wer mit Falschgeld bezahlt, wird bestraft
Nicht unbedingt. Wer unwissentlich mit Falschgeld bezahlt, muss keine Strafe befürchten. Wer aber wissentlich falsches Geld als echt in Umlauf bringt, droht laut Artikel 242 im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In der Schweiz kommt dieser Fall pro Jahr weniger als 100 Mal vor.
2. Wenn die Bank pleite geht, ist das Geld weg
Kommt darauf an. Private Einlagen pro Kunde sind bis zu 100'000 Franken geschützt. Beträge, welche diese Summe überschreiten, werden soweit möglich im Rahmen des Konkursverfahrens als Konkursdividende ausbezahlt. Wer also 200'000 Franken auf der Bank hat, kann bei einer Pleite wahrscheinlich nur noch mit der Hälfte rechnen.
3. Mobiles Bezahlen ist unsicher
Nein. Mobiles Bezahlen ist sogar sicherer als Bezahlen mit Bargeld. Das Smartphone wird zum Portemonnaie – keine fremde Person gelangt ans Geld. Digital-Zahlungsanbieter wie YAPEAL arbeiten mit Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay. Diese verschlüsseln beim Bezahlen die Daten und übersetzen sie in Token, sogenannte Zahlungscodes, die nicht gelesen werden können. Yapeal bringt einzigartig in der Schweiz noch einen weiteren Vorteil: Bel Glücksspielaktivitäten auf mycasino.ch behält man jederzeit die volle Kontrolle über seine Finanzen. Ein-und Auszahlungen erfolgen in Echtzeit jederzeit 24/7 auch ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende.
Dank der Partnerschaft des Grand Casinos Luzern mit dem Digital-Zahlungsanbieter YAPEAL profitieren die Spieler auf mycasino.ch von folgenden Vorteilen: Spieler erhalten den Gewinn sofort: Ein- und Auszahlungen erfolgen in Echtzeit
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4. Kein Mensch hortet heutzutage noch Geld zuhause
Falsch. Seit der Finanzkrise 2008 lässt es sich wieder mehr beobachten, dass Menschen den Banken weniger vertrauen und das Geld zuhause unter Matratze oder sonst irgendwo verstecken. Ebenfalls war in Deutschland zu beobachten, dass die Leute seit Ausbruch der Corona-Pandemie mehr Bargeld abgehoben haben als üblich.
5. Banknoten können nicht schmelzen
Doch. Ein paar schon. Seit 2011 bestehen die Banknoten in Kanada aus Kunststoff. Die Idee dahinter: Sie sollen besonders widerstandsfähig gegen Kälte und Abnutzung sein. Woran wohl niemand dachte: Kommen die Geldscheine mit Hitze in Berührung, können sie schmelzen. In solchen Fällen ersetzen Banken die defekten Noten.
6. Ein Lottogewinn verfällt nicht
Falsch. Gemäss den Teilnahmebedingungen von Swisslos verfällt ein Lottogewinn, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen, also rund einem halben Jahr, geltend gemacht wird. Verpasst man diesen Termin, ist das Geld futsch.
7. Es gibt kein Recht auf Finderlohn
Doch. Laut Gesetz hat man in der Schweiz grundsätzlich Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Allerdings ist nicht definiert, was das bedeutet. Eine Faustregel besagt, dass zehn Prozent als angemessen gelten. Aber natürlich ist es nicht das Gleiche, ob man 200'000 Franken bekommt, wenn man zwei Millionen in einem Koffer findet oder 700 Franken bei einer Summe von 7000.
8. Fälschliche Überweisungen erhält man wieder zurück
Stimmt so nicht. Ist das Geld überwiesen, gehört es dem Empfänger. Man kann die begünstigte Person aber bitten, das Geld zurückzugeben. Wenn keine Antwort kommt oder sich die Person weigert, bleibt nur noch die Klage. Auch Geldinstituten sind übrigens die Hände gebunden: Sie können die Empfänger auch nur um Nachsicht bitten. Mehr nicht.
9. Geld, das ich am Bancomat vergesse, wird mir wieder gutgeschrieben
Prinzipiell korrekt. Je nach Bankinstitut sind die Bancomaten so eingerichtet, dass man das Geld innerhalb von 20 oder 30 Sekunden aus dem Schlitz nehmen muss. Falls dies nicht geschieht, zieht es der Automat wieder ein und der Betrag wird dem Kunden gutgeschrieben. Wenn aber eine Drittperson das Geld an sich nimmt, entschädigt die Bank den Verlust nicht.
10. Man darf jeden Betrag mit Münzen bezahlen
Jein. 98 Fünfräppler aus dem Portemonnaie ziehen und sein Sandwich für 4.90 Franken bezahlen – das ist legal. «Jede Person ist gehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen», heisst es unter Artikel 3 im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. Was darüber hinausgeht, ist eine Frage der Kulanz. Eine nicht-repräsentative Umfrage unter den Detailhändlern zeigt: Besonders bei Kindern, die ihr Sparsäuli für ein Spielzeug knacken, drückt man gerne beide Augen zu.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
Kontakt: E-Mail an Brand Studio
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