Es gibt Parkplätze für Mieter und Besucher. Die Benützung durch die Zielpersonen wird bewusst unterschiedlich gehandhabt. Denn ein regelmässig parkierender Mieter bezahlt einen Mietzins dafür, welcher auch im Hauptmietzins inbegriffen sein kann.
Ein Besucher hingegen soll sein Fahrzeug unentgeltlich dort abstellen können. Es ist somit nachvollziehbar und richtig, dass sich die Verwaltung beschwert hat. Dass die Plätze oft leer sind, ist kein Grund, dort zu parkieren. Sondern es zeigt, dass sich die anderen Mieter zu Recht an die Regelung halten.
Besucher sollen ihr Auto kostenlos abstellen dürfen
Es spielt auch keine Rolle, ob Sie mit Ihrem oder dem Firmenauto parkieren. Fakt ist: Sie sind die Lenkerin des Autos. Was passiert, wenn Sie weiterhin dort parkieren? Die Verwaltung hat kein richterliches Verbotsschild angebracht. Vielleicht aus Kostengründen. Denn die Umtriebe dafür belaufen sich auf 1000 bis 3000 Franken. Nur das Zuwiderhandeln gegen ein amtliches Verbot kann mit einer Polizeibusse bestraft werden.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden
Deshalb werden Sie von der Verwaltung auch keine Busse erhalten. Folgende Konsequenzen sind indessen möglich: Sie können abgemahnt werden, weil Sie gegen die Vertragsbestimmungen verstossen. Hilft auch das nicht, kann die Kündigung angedroht werden, bevor der Ernstfall eintritt.
Der Vermieter bzw. die Verwaltung kann auch Ihr Firmenauto abschleppen lassen. Denn das Wegführen des Fahrzeugs gilt als erlaubte Selbsthilfe (Artikel 52 Obligationenrecht). Der Vermieter wird Sie für die Abschleppkosten haftbar machen. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Versuchen Sie unbedingt, einen Platz zu mieten oder eine Parkkarte zu kaufen.