Die Risiken, die Chancen, die Tipps
Hilfe, wir werden eine Familie! Was wird aus unserer Vorsorge?

Das erste Kind bedeutet viel Vorfreude, aber auch Verantwortung. Woran ist bei der Planung der finanziellen Situation mit Blick auf die Zukunft und die Altersvorsorge zu denken? Was ist für den Fall der Fälle zu berücksichtigen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 11.10.2021 um 01:36 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2021 um 17:23 Uhr
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Wir stellen uns die Frage, die sich viele Paare vor dem ersten Kind stellen: Sollen wir unsere Arbeitspensen reduzieren oder gar eine längere Arbeitspause einlegen, um mehr Familienzeit zu haben? Macht das vorsorgetechnisch Sinn?

Rein rational: ein klares Nein. Wer zwanzig Prozent weniger arbeitet, verdient zwanzig Prozent weniger – zumindest vor Steuern. Das betrifft nicht nur den Lohn, der Monat für Monat aufs Konto wandert, sondern auch die mit ihm verbundenen Vorsorgeleistungen aus der 1. und 2. Säule. Bei einer längeren Arbeitspause kann zudem nicht in die 3. Säule eingezahlt werden. Natürlich gibt es andere Aspekte, die für eine Reduktion des Arbeitspensums sprechen, gerade wenn man Kinder hat oder erwartet. Ein Stichwort: Work-Life-Balance.

Vorsorgetechnisch ideal wäre es deshalb, während der ganzen Kinderbetreuungszeit in einem so hohen Pensum angestellt zu sein, dass man immer in der 2. Säule versichert ist. Ohne Arbeitseinkommen gibt es auch keine Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen. Weitere Tipps gibts es hier zu lesen.

Aber wir haben beide einen Job und zahlen seit Jahren in die AHV und die Pensionskasse ein. Die Mutter wird angestellt bleiben. Weshalb sollten wir uns um die Vorsorge kümmern, wir sind doch abgesichert?

Allerdings nur über zwei Säulen und nicht über die dritte (3a/3b). Und nicht immer reichen die 1. und 2. Säule im Alter aus. Man nimmt an, dass mit rund 80 Prozent des gemeinsamen Einkommens der Lebensstandard grösstenteils aufrechterhalten werden kann. Die 1. (IV- und AHV-Rente) und die 2. Säule (BVG-Rente) decken aber normalerweise nur etwa 60 Prozent des Lohnausfalls. Es entsteht eine sogenannte Vorsorgelücke von rund 20 Prozent.

Zudem gibt es im Leben nun mal verschiedene Risiken: etwa eine Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall oder gar der Tod eines Elternteils. Schon eine Erwerbsunfähigkeit ist mit Lohnausfall verbunden.

Im Todesfall gibt es den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente (Witwen- oder Witwerrente), die komplizierter geregelt ist, als man vielleicht annehmen könnte. Männer haben auf sie Anrecht, wenn mindestens ein Kind noch minderjährig ist. Bei Frauen greift die Regelung zudem auch, wenn sie selbst mindestens 45-jährig ist und das Paar fünf Jahre lang verheiratet war. Und damit ist auch klar: Das gilt nur in der Ehe, nicht beim Konkubinat. Dort sind zusätzliche Absicherungen notwendig. Absicherungen, die beispielsweise über die 3. Säule möglich sind.

Gut vorsorgen – und zwar für drei, vier oder fünf

Wer Kinder hat, hat jeden Tag viel Grund zur Freude. Eine Familie bedeutet aber auch Verantwortung: Was wird aus der Familie, wenn das Leben eine unerwartete, negative Wendung nimmt? Der Vorsorgeplan SmartFlex der AXA (Säule 3a/3b) mit inkludierten Risikoschutz bei Tod und Erwerbsunfähigkeit kann individuell zusammengestellt und jederzeit an ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Damit auch Ihre Kinder jederzeit abgesichert sind.

Wer Kinder hat, hat jeden Tag viel Grund zur Freude. Eine Familie bedeutet aber auch Verantwortung: Was wird aus der Familie, wenn das Leben eine unerwartete, negative Wendung nimmt? Der Vorsorgeplan SmartFlex der AXA (Säule 3a/3b) mit inkludierten Risikoschutz bei Tod und Erwerbsunfähigkeit kann individuell zusammengestellt und jederzeit an ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Damit auch Ihre Kinder jederzeit abgesichert sind.

Gewiss, das sind schlimme Situationen. Aber wahrscheinlich passiert uns nichts, das betrifft uns also nicht.

Genau das richtige Wort: wahrscheinlich. In der gut gestellten Schweiz rechnen wir alle damit, alt zu werden. Die Chance ist für jede und jeden von uns gross, dass dies gelingt. Dennoch: 1 Prozent der Frauen und 1,5 Prozent der Männer sterben laut Bundesamt der Statistik bis zum 40. Lebensjahr und damit in der vermeintlich ersten Lebenshälfte. Möglicherweise als Mutter oder als Vater. Die Zahl der jüngeren Erwachsenen, die plötzlich IV beziehen müssen, ist noch höher.

Umso mehr: Familien, egal ob die Eltern verheiratet sind oder im Konkubinat leben, sollten den Fall der Fälle diskutieren und planen – idealerweise im Gespräch mit einer Expertin oder einem Experten. Man will in einer Familie immer das Beste füreinander, insbesondere auch für die Kinder. Gerade für diese muss die familiäre Vorsorgesituation gut geplant sein. Eine zusätzliche Absicherung über die 3. Säule macht für alle Sinn. Es gibt auch Vorsorgeprodukte, die Risiken absichern.

Aber als Familie sind die Gelder bei uns knapp. Wie sollen wir noch in die Vorsorge einzahlen?

Es ist ja auch wirklich viel: Kinderbetreuung, später Schulkosten, teure Hobbys der Kleinen, grössere Wohnung, Ferien zu dritt, viert oder fünft ... Da muss zuerst einmal Geld da sein, um in die 3. Säule einzahlen zu können. Ja, es müssen Prioritäten gesetzt werden. Warum soll die Vorsorge nicht genau eine solche Priorität sein?

Nehmen wir an, ein Paar legt pro Monat 100 Franken zur Seite, also jährlich 1200 Franken. Der Betrag kann unter den Partnern fifty-fifty verteilt sein. Oder der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin übernimmt den grösseren Anteil. Egal. Die 100 Franken entsprechen etwa 23 Kaffees in einer Bar, zwölf Päckli Zigaretten, einem Restaurant-Essen zu zweit oder einem Kinobesuch mit der fünfköpfigen Familie. So viel ist das nicht, oder?

Ein zusätzlicher Anreiz: Der in die Säule 3a einbezahlte Betrag kann von den Steuern abgezogen werden. Je nach Kanton und Einkommen können bei der Einzahlung des maximal möglichen Betrags von 6883 Franken bis zu 2000 Franken Einkommenssteuern gespart werden. Und hilft damit gleich wieder beim Sparen.

Damit haben wir über die Möglichkeiten für den Ehepartner oder die Ehepartnerin gesprochen. Was ist mit den Kindern?

Über die 1. und 2. Säule erhalten sie eine Waisenrente. Dieser Anspruch gilt allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr oder eventuell bis zum 25., wenn das Kind in der Ausbildung ist. Die Abwicklung ist unabhängig von der Hinterlassenenrente der Witwe oder des Witwers. Sollten tatsächlich beide Elternteile sterben, gibt es die zweifache Waisenrente.

Auch Versicherungen sind Vorsorge. Neben der aufgezeigten Sparversicherung und Risikoversicherung gibt es auch andere Versicherungen, die wichtig für Ihre finanzielle Sicherheit sind: Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wertsachenversicherung und Reiseversicherung. Genauere Details, wie Kinder ideal abgesichert sind finden Sie hier.

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Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

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