Wenn jemand eine Hypothek kündigt, so verursacht das der Bank einige Umtriebe. Etwa wenn die Bank die Schuldbriefe ausliefern muss. Deshalb verlangen die Banken sogenannte Ablösespesen.
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) gibt zur Auskunft, dass sie 1000 Franken nur in komplizierten Fällen in Rechnung stelle. Zum Beispiel wenn es um betriebliche Liegenschaften mit mehreren Schuldbriefen geht. In der Regel verlange sie für die Ablösung einer Hypothek ungefähr 500 Franken.
Doch auch dieser Betrag ist hoch. Zum Vergleich: Die Valiant-Gruppe verrechnet gemäss eigenen Angaben 350 Franken. Die Zürcher Kantonalbank gibt sich in der Regel mit noch weniger zufrieden: mit 200 Franken.
Die riesigen Unterschiede zeigen: Die Höhe der Ablösespesen ist ziemlich willkürlich. Und oft weiss der Kunde bei der Vertragsunterzeichnung nicht, wie viel sie dereinst betragen werden.
Auch wenn die Banken es nicht gerne zugeben: Hohe Ablösespesen sind nicht nur eine Entschädigung für die Umtriebe. Sie sollen die Kunden auch davon abhalten, zur Konkurrenz abzuwandern. Bei der AKB sind die Spesen viel tiefer, wenn der Kunde das Hypothekardarlehen nicht zu einer anderen Bank zügelt, sondern zurückzahlt oder die Liegenschaft verkauft. In diesen beiden Fällen verlangt die AKB bloss 100 Franken je Hypothek.
Sie können also die Spesen von 1000 auf 200 Franken senken, wenn Sie in der Lage sind, der AKB 200 000 Franken auf den Tisch zu legen. Sonst müssen Sie in den sauren Apfel beissen.