Der heisse Draht
Busse sofort bezahlt, kann ich mich jetzt noch wehren?

Die Polizei hat mich angehalten, weil ich beim Autofahren nicht aufmerksam gewesen sei. Den Rapport habe ich nicht unterschrieben und die Busse sofort bezahlt. Jetzt wurde ich zu einem Monat Fahrausweisentzug und 360 Franken verurteilt. Kann ich mich jetzt noch wehren?
Publiziert: 14.08.2018 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 20.05.2020 um 09:16 Uhr
Die Zahlung der Busse gilt als Anerkennung des Sachverhalts. Daraus folgt, dass die sogenannte «Ordnungsbusse» rechtskräftig geworden ist.
Nicole Fernández, Juristin

Die Polizei hat mich angehalten, weil ich beim Autofahren nicht aufmerksam gewesen sei. Den Rapport habe ich nicht unterschrieben. Die Busse von 250 Franken habe ich aber sofort bezahlt, weil ich keine Betreibung wollte. Jetzt wurde ich zu einem Monat Fahrausweisentzug und 360 Franken verurteilt. Ich bin entsetzt. Kann ich mich noch wehren?Martin S. (Name geändert)

Leider nein, dafür ist es zu spät. Denn Sie haben die Busse von zweihunderfünfzig Franken bereits bezahlt. Das gilt als Anerkennung des Sachverhalts. Daraus folgt, dass die sogenannte «Ordnungsbusse» rechtskräftig geworden ist. Das heisst, es gibt kein Rechtsmittel mehr dagegen.

Gemäss Ihren Ausführungen, sind Sie aufmerksam Auto gefahren, weshalb Sie die Busse als ungerechtfertigt erachten. Und nur aus reiner Angst vor einer Betreibung, haben Sie den Geldbetrag sofort bezahlt. Ihre Befürchtung war falsch. Denn bei Nichtbezahlen einer solchen Busse kommt es nicht zu einer Betreibung, sondern automatisch zu einem «ordentlichen Übertretungsstrafverfahren». Das heisst die zuständige Behörde überprüft den Sachverhalt. Und Sie erhalten als Angeschuldigter die Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äussern. Dabei wird Ihnen auch Akteneinsicht gewährt. Die gleichen Rechte haben Sie im Übrigen, wenn Sie Einsprache gegen die Busse erheben.

Die Busse ist die Gebühr für eine Verwaltungshandlung


Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt «eine Verrichtung» vorgenommen zu haben. Ob das effektiv zutraf, wäre dann Hauptthema im Verfahren gewesen.

Nicht erlaubt ist beispielsweise das Hantieren am Radio, die Bedienung des Handys, das Lesen einer Zeitung oder das Essen am Steuer. Denn während der Fahrt, gehören beide Hände ans Steuer. Das ist für Ihre und die Sicherheit der anderen Automobilisten wichtig.

Jetzt aber noch zum Fahrausweisentzug und Ihrer zweiten Busse: Das Strassenverkehrsamt ist befugt, bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, den Fahrausweis zu entziehen. Die Busse von dreihundertsechzig Franken ist die Gebühr für diese Verwaltungshandlung. Da bleibt Ihnen nur noch, diesen Betrag zu zahlen.


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