Unsere Nachbarn besitzen seit vier Monaten Hühner und einen Hahn. Dieser kräht nicht nur am Morgen, sondern die ganze Nacht. An Ausschlafen am Wochenende ist nicht zu denken. Und das inmitten eines Wohnquartiers. Unsere Schreiben wurden nicht beantwortet. Was können wir tun? Gibt es ein Gesetz, welches Hähne in Wohngebieten verbietet? Dominik P.
Ein solches konkretes Verbot gibt es nicht. Jeder Eigentümer muss jedoch auf den Nachbarn Rücksicht nehmen. Er darf zum Beispiel keine übermässigen Immissionen verursachen. Darunter fällt auch der Lärm.
Rücksicht nehmen
Das Bundesgericht in Lausanne hat einmal eine Klage wegen Glockengeläut von Kühen beurteilt. Die Tiere waren auf einer Wiese in der Wohnzone eines Dorfes. Jetzt darf man ihnen zwischen 20 und 7 Uhr keine Glocken mehr umhängen.
In Anlehnung an das Bundesgericht wäre eine analoge Lösung denkbar: Der Hahn wird zeitlich später zu den Hennen gelassen. Über Nacht sollte er drinnen sein. In einem Rechsstreit wurde einmal folgende Regelung getroffen: Der Hahn geht wochentags erst um 8 Uhr und am Wochenende um 9 Uhr zu den Hennen. Ein solches Teilverbot wäre auch in Ihrem Fall verhältnismässig.
Ein generelles Verbot ist nicht verhältnismässig
Suchen Sie unbedingt nochmals Ihre Nachbarn auf. Versuchen Sie den Streit allenfalls mit einem Vermittler zu lösen. Unterbreiten Sie den Nachbarn die Kompromisslösung. Erkundigen Sie sich in der Umgebung, wer das Krähen ebenfalls als störend empfindet. Sammeln Sie Unterschriften. Wenn alles nichts nützt, bleibt nur noch der Rechtsweg.