Schweizer Spezialist für Neophyten gibt Auskunft
Diesen bösen Pflanzen darfst du keine Chance geben!

Gebietsfremde Pflanzen sollten aus Gärten entfernten werden. Bei einigen Arten muss das im April vor der Blüte, bei anderen bei schlechtem Wetter geschehen. Die Massnahme trägt zur Biodiversität der Schweiz bei und kann Vergiftungen verhindern.
Publiziert: 16.04.2023 um 13:26 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2023 um 14:24 Uhr
Der Riesenbärenklau sollte nur in Schutzausrüstung bekämpft werden.
Foto: ddp
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Valentin RubinRedaktor Service

Riesenbärenklau

Merkmale: Die Staude wird drei Meter gross und hat einen hohlen Stängel mit violetten Flecken. Die Blüten sind rosa-weisslich. Eine Pflanze kann über 10'000 Samen produzieren, die 15 Jahre keimfähig bleiben. Aufgrund der starken Ausbreitung ist der Riesenbärenklau konkurrenzlos und verdrängt heimische Pflanzen.

Invasive Neophyten

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich auf Kosten der heimischen Flora rasch und meist unkontrolliert ausbreiten. Dadurch beeinträchtigen sie die Bodenbeschaffenheit und die Biodiversität in der Schweiz.

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich auf Kosten der heimischen Flora rasch und meist unkontrolliert ausbreiten. Dadurch beeinträchtigen sie die Bodenbeschaffenheit und die Biodiversität in der Schweiz.

Gefahr im Garten: Schon bei geringsten Berührungen sondert der Riesenbärenklau einen giftigen Pflanzensaft aus. Gelangt dieser auf die Haut, bilden sich in Kombination mit Sonnenlicht innert Stunden schwere Hautentzündungen und Verbrennungen, die oft im Spital behandelt werden müssen.

Bekämpfung: Erwin Jörg (67), Biologe und Experte für Neophyten, sagt: «Man sollte den Riesenbärenklau im April, vor der Blüte, beseitigen.» Dazu müsse man die Pflanze mit Wurzeln ausgraben, und das an einem bewölkten Tag. Jörg betont, dabei unbedingt Handschuhe, Schutzbrille und langärmlige, wasserdichte Kleidung zu tragen. Die Pflanzenabfälle sollten im Hauskehricht oder mit der Grünabfuhr entsorgt werden, nicht aber im eigenen Kompost. «Das kann dazu führen, dass Samen in die Gartenerde gelangen und sich die Pflanze so weiterverbreitet.»

Der Riesenbärenklau stammt aus dem Kaukasus und wurde in Europa lange als Zierpflanze angebaut. Wegen seines giftigen Pflanzensafts ist er heute in der Schweiz verboten.
Foto: Shutterstock

Ambrosia

Merkmale: Die Pflanze wird einen Meter gross, hat viele Seitenzweige und grüne Blätter. Ihr dünner Stängel ist rötlich und in der oberen Hälfte behaart. Die Blüten sind gelb-grünlich. Eine Pflanze setzt bis zu 30'000 Samen frei, die mehrere Jahre keimfähig bleiben.

Gefahr im Garten: Die Ambrosia setzt von Juni bis Oktober Pollen frei, die bei einigen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen. Da die Pollen besonders klein sind, gelangen sie bis in die Lunge und lösen starke Asthma-Anfälle aus.

Bekämpfung: Um allergische Reaktionen vorzubeugen, sollte die Ambrosia spätestens bis Juni, noch vor der Blüte, mitsamt Wurzeln ausgerissen werden. Experte Erwin Jörg empfiehlt, Handschuhe zu tragen. Blüht sie schon, sollte man sich zusätzlich mit einer Brille und einer gut sitzenden Atemmaske schützen. «Eine FFP2-Maske ist ideal.» Die Pflanzenreste und Wurzeln gehören nicht auf den Kompost, sondern in die Grünabfuhr oder den Kehricht.

Die Ambrosia setzt Pollen frei, die bei einigen Menschen starke allergische Reaktionen hervorrufen. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Nordamerika.
Foto: Shutterstock

Kirschlorbeer

Merkmale: Kirschlorbeer wird bis zu sechs Meter hoch. Die Blätter sind 10 Zentimeter lang. Von April bis Juni trägt die Pflanze weisse Blüten. Daraus bilden sich bis im September schwarze Beeren, die von Vögeln gefressen und verbreitet werden. Aufgrund seiner dichten Blätter und des schnellen Wachstums ist Kirschlorbeer eine beliebte Heckenpflanze. Die unkontrollierte Ausbreitung führt aber dazu, dass er viele heimische Pflanzen verdrängt.

Gefahr im Garten: Beim Kirschlorbeer sind Blätter, Beeren und Kerne giftig. Vor allem für Kinder und Haustiere kann die Einnahme von wenigen Beeren oder Blättern gefährlich sein und zu Erbrechen, Durchfall oder Atemnot führen.

Bekämpfung: Junge Pflanzen sollte man mitsamt der Wurzel ausreissen. «Sonst treibt die Pflanze im nächsten Jahr wieder aus», sagt Experte Jörg. Grössere Pflanzen müssen gerodet und der Wurzelstock entfernt werden. Wird nichts unternommen, fressen die Vögel die reifen Kirschen, was zur weiteren Verbreitung führt. Die Pflanzenreste sollten nicht kompostiert, sondern mit der Grünabfuhr oder im Kehricht entsorgt werden.

Der Kirschlorbeer stammt ursprünglich aus Asien und ist eine beliebte Zierpflanze in der Schweiz. Er verdrängt aber zahlreiche heimische Pflanzen und hat giftige Blätter und Beeren.
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Jakobskreuzkraut

Merkmale: Das Kraut wird gut einen halben Meter hoch und trägt zwischen Juni und August gelbe Blüten. Es gehört zur gleichen Familie wie der Löwenzahn, die Samen werden mit dem Wind über weite Distanzen getragen. Daher kann das Kraut überall wachsen, auch in Privatgärten.

Gefahr im Garten: Das Jakobskreuzkraut ist giftig, besonders für Haustiere und Vieh. Ein übermässiger Verzehr führt zu chronischen Vergiftungen. Daher sollte das Kraut auf jeden Fall beseitigt werden, damit es nicht auf landwirtschaftliche Felder und damit ins Heu und in die Tiernahrung gelangt.

Bekämpfung: Bis im Juni reicht es oft, die Pflanze mit dem Rasenmäher mit tiefer Klinge abzumähen – dann ist sie noch schwach und kann nicht nachwachsen. «Wer sicher gehen will, reisst die Pflanze aber mit Wurzel aus», sagt Jörg. Teile der Pflanze können kompostiert werden, die Blüten und die Wurzeln sollten aber mit der Grünabfuhr oder im Kehricht entsorgt werden. So ist eine erneute Vermehrung ausgeschlossen.

Das Jakobskreuzkraut verbreitet sich rasch und stellt vor allem für Tiere eine Gefahr dar. Die Pflanze ist unter anderem in Westasien heimisch.
Foto: Shutterstock
Er ist fremden Pflanzen auf der Spur

Erwin Jörg (67) ist ausgebildeter Biologe aus Sursee LU. Er betreibt die Website neophyt.ch und beschäftigt sich seit Jahren mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren in der Schweiz.

Zvg

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