Die Schweiz ist bekannt für launenhaftes Wetter. Da kann es rasch einmal geschehen, dass ein Sturmwind die eben erst eingepflanzten Narzissen samt Blumentopf vom Balkon runterfegt. Was aber, wenn der Blumentopf ausgerechnet auf Nachbars neuem Auto landet und dieses eine grosse Beule davonträgt und repariert werden muss?
Wer übenimmt Kosten für Schäden?
Grundsätzlich haftet in einem solchen Fall der Besitzer des Blumentopfs für die Reparaturkosten. Er hätte den Blumentopf so stellen oder befestigen müssen, dass er auch bei allfälligen stürmischen Verhältnissen nicht vom Balkon geblasen wird. Gemeint sind damit Windverhältnisse, wie sie bei uns immer mal wieder vorkommen können.
Privathaftpflichtversicherung lohnt sich
Hat der Blumenfreund eine Privathaftpflichtversicherung, deckt diese in der Regel die Kosten. Bei Grobfahrlässigkeit – wenn etwa der Topf ganz aussen auf der Balkonkante stand – kann sie allerdings ihre Leistung reduzieren. Hat der Besitzer keine Privathaftpflichtversicherung, muss er die Reparatur für das beschädigte Auto aus eigener Tasche berappen.
Ein anderer Fall ist es, wenn es sich bei dem Windstoss um einen aussergewöhnlich starken Sturmwind gehandelt hat, mit dem hierzulande niemand rechnen konnte. In diesem Fall handelt es sich um «höhere» Gewalt. Es handelt sich also um Elementarschäden, und diese deckt die Teilkaskoversicherung des Autohalters.
Diese Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto, die der Besitzer nicht selber verschuldet hat. Darunter fallen auch Schäden durch Naturereignisse wie Sturmwind (mind. 75 km/h), Hagel, Überschwemmung und Ähnlichem entstanden sind. Da Reparaturkosten auch bei steigendem Fahrzeugalter nicht sinken, lohnt sich die Teilkasko auch für ältere Wagen.
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Mehr findest du in unserem Dossier «Im Beet mit Blick»
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