Was dürfen die Lehrer – und was nicht? Viele Eltern sind mit dieser Frage während der schulischen Laufbahn ihres Kindes konfrontiert. Dass es in der Schule ohne Regeln nicht geht, ist jedem klar. Die Lehrer sind aber in ihren Handlungen nicht frei – auch nicht bei Strafen.
Es gibt sinnvolle Strafen in der Schule
Körperstrafen und körperliche Züchtigung sind auf keinen Fall erlaubt. Bei solchen Massnahmen können die Eltern eine Anzeige erstatten – je nach Schweregrad wegen Tätlichkeiten (Fingerschlag oder Ohrfeige) oder sogar wegen Körperverletzung!
Wenn aber der Schüler im Unterricht wegen der Panini-Sticker nicht aufmerksam war, durfte ihm der Lehrer diese wegnehmen. Nach der Schulstunde muss er die Bilder aber wieder zurückgeben. Nur verbotene Gegenstände (Drogen, Waffen) oder Gestohlenes dürfen ganz eingezogen werden.
Gespräch mit dem Lehrer suchen
Tipp für Eltern: Verlangen Sie ein Gespräch zusammen mit Ihrem Kind, um die Sache zu klären. Schlägt der Lehrer wirklich zu, sollten Sie das aber nicht hinnehmen.
Die Schulbehörde und die Lehrpersonen haben eine erhöhte Weisungsbefugnis. Sie beaufsichtigen während des Unterrichts unsere Kinder. Sie erlassen Vorschriften, gestützt aufs Schulgesetz. Auch wenn dieses lückenhaft ist, dürfen die Grundrechte der Schulkinder nicht verletzt werden.
Wenn die Vorfälle in der Schule Grundrechte des Schülers tangieren: die persönliche Freiheit (körperliche Unversehrtheit) und die Eigentumsgarantie, müssen Entern reagieren. Schulbehörde und Lehrpersonen haben also die gesetzlichen Vorschriften stets im Auge zu behalten – was sicher nicht immer einfach ist.