Strafen in der Schule
Was darf der Lehrer?

Der Lehrer schlägt den Schüler auf die Finger, als er etwas anfassen wollte, was er nicht sollte. Oder der Lehrer behält Panini-Bilder, weil der Schüler während des Unterrichts damit spielt. Darf der Lehrer das?
Publiziert: 14.07.2017 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 19.08.2019 um 17:36 Uhr
Nachsitzen, Strafarbeiten, Unterrichtsausschluss - fast alle Lehrer haben solche Mittel schon einmal angewendet, um Schüler zur Ordnung zu rufen.
Nicole Fernández

Was dürfen die Lehrer – und was nicht? Viele Eltern sind mit dieser Frage während der schulischen Laufbahn ihres Kindes konfrontiert. Dass es in der Schule ohne Regeln nicht geht, ist jedem klar. Die Lehrer sind aber in ihren Handlungen nicht frei – auch nicht bei Strafen.

Es gibt sinnvolle Strafen in der Schule

Körperstrafen und körperliche Züchtigung sind auf keinen Fall erlaubt. Bei solchen Massnahmen können die Eltern eine Anzeige erstatten – je nach Schweregrad wegen Tätlichkeiten (Fingerschlag oder Ohrfeige) oder sogar wegen Körperverletzung!

Wenn aber der Schüler im Unterricht wegen der Panini-Sticker nicht aufmerksam war, durfte ihm der Lehrer diese wegnehmen. Nach der Schulstunde muss er die Bilder aber wieder zurückgeben. Nur verbotene Gegenstände (Drogen, Waffen) oder Gestohlenes dürfen ganz eingezogen werden.

Gespräch mit dem Lehrer suchen

Tipp für Eltern: Verlangen Sie ein Gespräch zusammen mit Ihrem Kind, um die Sache zu klären. Schlägt der Lehrer wirklich zu, sollten Sie das aber nicht hinnehmen.

Die Schulbehörde und die Lehrpersonen haben eine erhöhte Weisungsbefugnis. Sie beaufsichtigen während des Unterrichts unsere Kinder. Sie erlassen Vorschriften, gestützt aufs Schulgesetz. Auch wenn dieses lückenhaft ist, dürfen die Grundrechte der Schulkinder nicht verletzt werden.

Wenn die Vorfälle in der  Schule Grundrechte des Schülers tangieren: die persönliche Freiheit (körperliche Unversehrtheit) und die Eigentumsgarantie, müssen Entern reagieren.  Schulbehörde und Lehrpersonen haben also die gesetzlichen Vorschriften stets im Auge zu behalten – was sicher nicht immer einfach ist.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?