Scheidung: Figuren von der Brautpaar von der Torte auf dem Boden
Foto: Keystone

Brauche ich einen Anwalt?
Das sind die wichtigsten Antworten zur Scheidung

Sollte man sich scheiden lassen oder nur getrennt leben, um hohe Kosten zu vermeiden? Kann man sich ohne Streit und hohe Anwaltskosten scheiden lassen? Die wichtigsten Fragen rund um die Trennung.
Publiziert: 25.04.2023 um 13:21 Uhr
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Aktualisiert: 25.04.2023 um 14:48 Uhr
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Die Gründe für das Ehe-Aus sind vielfältiger Natur.
Nicole Fernàndez

Die Scheidungsziffer in der Schweiz ist hoch – fast jede zweite Ehe wird geschieden. Die Gründe für das Ehe-Aus sind vielfältiger Natur, spielen aber im Scheidungsverfahren keine Rolle. Wenn die Parteien nicht auf Kriegsfuss stehen, bestehen gute Möglichkeiten, eine Scheidung unkompliziert und kostengünstig über die Bühne zu bringen. Blick zeigt, wie’s geht.

Ausgangslage: Beide Eheleute wollen die Scheidung

In diesem Fall braucht es keine Scheidungsklage, sondern ein gemeinsames, schriftliches Scheidungsbegehren. Dieses wird in einer Scheidungsvereinbarung gestellt, in der auch die Scheidungsmodalitäten stehen (Regelung des Unterhaltsbeitrages, Pensionskassenaufteilung usw.).

Braucht es einen Anwalt für die Scheidungsvereinbarung?

Eheleute können eine Scheidungskonvention selber schreiben. Es gibt Musterformulare in Büchern mit Anleitungen dazu. Zudem bieten die meisten Gerichte Gratisvorlagen zum Herunterladen an. Eine Anpassung an den Einzelfall ist aber in jedem Fall nötig. Bei komplexen Vermögensverhältnissen sowie Streitfragen braucht es daher in der Regel eine Fachperson.

Wo muss dieses Begehren eingereicht werden?

Jeder Kanton übt seine Gerichtsorganisation selber aus. Daran ändert die Schweizerische Zivilprozessordnung nichts. Im Kanton Zürich ist beispielsweise die Einzelrichterin zuständig. Das Gericht am Wohnsitz der Eheleute erteilt Auskunft.

Was muss geregelt werden?

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Hauptpunkte sind beispielsweise die Übernahme des ehelichen Domizils, die Aufteilung des Hausrates und der Vermögenswerte auf den Bankkonten, die Übernahme der offenen Steuern zur Hälfte sowie die Teilung der beiden Pensionskassenguthaben aus der Ehezeit. Allfällige Unterhaltskosten müssen aufgrund einer individuellen Berechnung festgelegt werden.

Die Gerichtskosten werden normalerweise halbiert. Eheleute mit gemeinsamen Kindern müssen zudem das Sorge- und Besuchsrecht sowie den Unterhaltsbeitrag festlegen. Wichtig: Das gemeinsame Sorgerecht muss separat beantragt werden.

Welche Kosten entstehen?

Wird die Scheidungsvereinbarung mit professioneller Hilfe erarbeitet, werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Kostengünstiger wird es, wenn ein Anwalt oder Mediator gemeinsam beauftragt wird.

Die zusätzlichen Gerichtskosten sind kantonal geregelt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegen sie zwischen 1000 und 4000 Franken, ohne Schreib- und Zustellgebühren. Bei sehr knappen finanziellen Mitteln kann das Ehepaar ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Bis zum Scheidungsurteil dauert es zwischen einem und sechs Monaten.

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