Kinder dürfen früher in die Ferien
Die Schweiz setzt auf Jokertage

In Deutschland wurden vor den Pfingstferien gezielt Familien abgefangen und angezeigt, weil sie ihre Kinder für längere Ferien die Schule schwänzen liessen. In der Schweiz dürfen Schüler dank Jokertagen ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben. Aber es gibt von Kanton zu Kanton Unterschiede.
Publiziert: 08.06.2018 um 17:44 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 19:00 Uhr
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In Memmingen (D) am Flughafen kontrollierte die Polizei am Pfingstwochenende Familien – auf der Suche nach Schulschwänzern.
Foto: EyesWideOpen
Elisabeth Zirk

Vor dem offiziellen Schulferienbeginn in die Feien fahren kann eine Menge Geld und Nerven sparen – die Flüge in den Süden sind billiger und die Staus am Gotthard kürzer. In Deutschland wurden vor den Pfingstferien gezielt Familien abgefangen und angezeigt, weil sie ihre Kinder für längere Ferien die Schule schwänzen liessen (BLICK berichtete). Auch in der Schweiz nehmen immer mehr Eltern ihre Kinder schon zwei oder drei Tage früher aus der Schule – oft geht das ganz legal. Nur in wenigen Kantonen drohen happige Bussen.

An Jokertagen ohne Begründung fehlen

Im Kanton Zürich ist die Situation etwas entschärft. Schulkinder haben zwei Jokertage im Jahr, welche Eltern einsetzen können. An diesen Tagen dürfen sie kurzfristig und ohne Begründung fehlen. Diese Regelung gibt es in den meisten Kantonen. Unterschiedlich ist die Anzahl der Jokertage. Wie im Kanton Zürich stehen auch in den Kantonen Thurgau und Appenzell Ausserrhoden zwei Jokertage zur Verfügung. Allerdings werden im Thurgau alle Absenzen, ob entschuldigt oder nicht, im Zeugnis vermerkt.

Bern ist mit fünf freien Halbtagen der Kanton mit der höchsten Anzahl an Jokertagen. Sie können ohne Begründung einige Tage im Voraus beim Klassenlehrer angemeldet werden.

Schlechter kommt man in St. Gallen weg: Hier stehen nur zwei Halbtage zur Wahl. In der Stadt St. Gallen ist keine Extra-Ferienverlängerung zulässig. Derartige Gesuche werden nach Auskunft der Stadt konsequent abgelehnt. Pro versäumtem Schultag müssen Eltern im Wiederholungsfall 200 bis 1000 Franken je Schulhalbtag zahlen.

Schwänzen kann teuer werden

Auch im Aargau sieht es für Ferienverlängerer schlecht aus, nur ein freier Halbtag gibts pro Schuljahr. Bleiben Kinder dem Unterricht unentschuldigt länger als drei Tage fern, droht hier die höchste Busse für solche Fälle in der Schweiz: 600 bis 1000 Franken pro Tag, im Wiederholungsfall 1000 bis 2000 Franken sowie eine Strafanzeige.

Keine Jokertage gibt es zwar im Kanton Solothurn, dafür können Eltern begründete Anträge auf Ferienverlängerung stellen. Fürs Schwänzen drohen Bussen von bis zu 1000 Franken.

Stadt Basel kommt Familienurlaub entgegen

Am grosszügigsten ist Basel-Stadt: Hier kennt die Schule ganz offiziell verlängerte Familienferien. Dies ermöglicht es, Kinder vor Ferienanfang aus der Schule zu nehmen. Im Kindergarten sind bis zu fünf Tage pro Schuljahr, in der Primar- und Sekundarschule zwei Tage pro Schuljahr möglich. Während der sechsjährigen Primarschulzeit stehen also ganze zwölf Tage und in drei Jahren Sekundarschule sechs Tage Familienferien zur Verfügung. Es reicht, die Schule zu informieren. Eine zusätzliche Begründung ist nicht nötig. 

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