Schweizerinnen und Schweizer lieben Ferien im benachbarten Ausland. Kein Wunder, denn es locken Traumregionen wie die Toskana oder das Elsass, die allesamt mit dem Auto erreichbar und bekannt für ihre lokale Weinkultur sind. Viele Weingüter bieten vor Ort Degustationen an und verkaufen ihre Weine teilweise direkt ab Hof. Da kommen schnell ein paar Flaschen zusammen.
Beim Kauf der Weine auf dem Weingut findet der erste wichtige Schritt statt: die Frage nach der Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Ab einem Gesamtwert von 300 Franken müssen bei der Einfuhr in die Schweiz Mehrwertsteuern entrichtet werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, musst du das Weingut unbedingt fragen, ob es dir die lokale Mehrwertsteuer nachträglich zurückerstattet, sofern du belegen kannst, dass du die Weine aus der EU ausgeführt hast.
Halte dich an die Zoll-Regeln
Bitte das Weingut beim Ausstellen der Rechnung, deinen Namen und deine Wohnadresse als Kunde auf der Rechnung aufzuführen. Einmal an der Schweizer Grenze angekommen, musst du dir die Weinrechnungen zuerst vom Zöllner des EU-Landes abstempeln lassen. Dieser Vorgang bestätigt, dass du die Flaschen aus der EU ausgeführt hast. Leider gibt es vermehrt EU-Zollstellen, die dir den Ausfuhrstempel ab einem gewissen Warenwert verweigern. So wird dir die Möglichkeit genommen, die ausländische Mehrwertsteuer rückerstatten zu lassen.
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Nach dem Besuch beim EU-Zoll begibst du dich mit den abgestempelten Rechnungen zum Schweizer Zoll. Hier wird in einem ersten Schritt die Freimenge berechnet, die vom Zoll ausgenommen ist. Dabei handelt es sich pro Person um fünf Liter Wein, wobei dies nur für Personen gilt, die mindestens 17 Jahre alt sind. Die Menge an Wein, die die Freimenge übersteigt, wird Mehrmenge genannt. Darauf bezahlst du zwei Franken Zoll pro Liter. Der Alkoholgehalt darf maximal bei 18 Prozent liegen, darüber handelt es sich laut Zollgesetz um Spirituosen, bei welchen höhere Zollabgaben anfallen.
Sobald der Warenwert 300 Franken übersteigt, musst du auf dem Gesamtwert die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten. Im Anschluss stempeln die Zollbeamten die Rechnung ab. Mit den abgestempelten Rechnungen muss dir das ausländische Weingut die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstatten, so zumindest die Theorie. Deshalb ist es wichtig, dieses Thema vor Ort auf dem Weingut zu klären, bevor du den Wein kaufst.
Eine wichtige Besonderheit gilt für sogenannte Warenmuster. Das Schweizer Zoll-Gesetz macht hier nämlich keine Ausnahme und behandelt jeden Wein gleich. Wenn ein bestimmter Wein einen unrealistisch tiefen Wert auf der Rechnung aufführt oder gar keinen, ermitteln die Zöllner den üblichen Marktwert des Weins, indem sie im Internet nachschauen. Sollte der Schweizer Zoll bei der Grenzüberschreitung geschlossen sein, kannst du die Verzollung mit der QuickZoll-App erledigen.
In Italien wurde das ganze Prozedere mittlerweile digitalisiert und trägt den Namen Otello (Online Tax Refund at Exit: Light Lane Optimization). Dabei muss das verkaufende Weingut eine elektronische Rechnung ausstellen, zum Beispiel über die italienische Zollverwaltung, wobei der Mindestwarenwert rund 150 Euro betragen muss. Du bekommst dann eine Rechnung mit einem Code, der bei der Ausreise vom italienischen Zoll abgescannt wird, was die Ausfuhr der Weine aus Italien respektive aus der Europäischen Union bestätigt. Es bieten jedoch nicht alle Weingüter diesen Service an.