Halloween-Tradition – ein Kantonschemiker klärt auf
Wie sicher sind die gesammelten Süssigkeiten?

Kinder, die an Halloween Süsses sammeln, kommen manch einem ganz gelegen zum Entrümpeln der Schoggi-Schublade. Sind alte Gummibärli und Co. gefährlich? Wir haben beim Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus nachgefragt.
Publiziert: 31.10.2024 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 31.10.2024 um 14:56 Uhr
Oft landen im Halloween-Körbli Süssigkeiten zweifelhafter Herkunft. Ein Grund, sie zu entsorgen?
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

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Sylvie KempaRedaktorin Service

Wenn Wednesday Addams auf Joker trifft, ist Halloween. Ein ursprünglich keltischer Brauch, der in den USA kommerzialisiert wurde und sich mittlerweile auch in der Schweiz etabliert hat: Am 31. Oktober – sobald es eindunkelt – ziehen gruselig kostümierte Kinder um die Häuser, klingeln an fremden Türen und verlangen «Süsses oder Saures». Im Klartext bedeutet das: Wer kein Schleckzeug rausrückt, muss mit einem Streich rechnen.

Obwohl laut Umfragen nur knapp die Hälfte der Schweizer Familien den Brauch feiert, stossen die Kinder an vielen Türen auf Wohlwollen und Grosszügigkeit. Sie füllen an diesem Abend nicht nur ihre mitgebrachten Körbchen und Taschen mit Schokolade, Bonbons und Gummibärli, sondern auch gleich ihre Mägen. 

Die Leckereien, die sie bekommen, stammen oft ursprünglich aus Grosspackungen oder sind unverpackt, so dass ihr Haltbarkeitsdatum nicht mehr ersichtlich ist. Ein Fall für die Mülltonne? In einem Land, in dem ein Drittel aller Lebensmittel verschwendet wird und pro Person und Jahr rund 90 Kilogramm Essbares im Abfall landet, lohnt es sich, die Schleckzeug-Sammlung zumindest einer Prüfung zu unterziehen, bevor sie entsorgt wird. 

Wie man erkennt, ob ein Schöggeli noch essbar ist und von welchen Süssigkeiten man die Finger lassen sollte, erklärt der Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus (50) im Interview.

Herr Arpagaus, ist der Konsum von Süssigkeiten ohne ersichtliches Haltbarkeitsdatum bedenklich?
Zunächst ist es wichtig, zu wissen, dass manche Süssigkeiten mit einem Verbrauchsdatum versehen sind, andere mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum. Zwischen diesen beiden Kategorien muss man klar unterscheiden, wenn es um den sicheren Konsum geht.

Erklären Sie uns den Unterschied.
Von Produkten mit einem Verbrauchsdatum, beispielsweise mit nicht durchgebackenen Cremes, Puddings oder frischer Patisserie, sollte man nach Ablauf des Datums die Finger lassen. In diesen Süssspeisen können sich gesundheitsschädliche Keime vermehren. Das Verbrauchsdatum dient also dem Gesundheitsschutz. Anders sieht es bei den gängigeren Halloween-Zuckerwaren aus: Bonbons oder Schokolade sind üblicherweise mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Dieses zeigt an, wie lange das Produkt vom Hersteller garantiert gewisse Qualitätsmerkmale aufweist.

Also können diese Lebensmittel auch über das Datum hinaus konsumiert werden?
Genau, das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht als feste Frist zu verstehen, sondern als Orientierungshilfe. Bonbons oder Schokolade sind oft weit über dieses Datum hinaus bedenkenlos essbar.

Wie lange?
Der Konsum von Bonbons und Schokolade ist in der Regel ein Jahr über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus unproblematisch. Je nach Inhaltsstoffen kann diese Frist aber stark variieren.

Der Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus rät zu Konsum mit gesundem Menschenverstand.
Foto: Franco Mantovani; Staatskanzlei Luzern

Dennoch überschreiten auch diese Lebensmittel irgendwann den Zenit. Wie merkt man, dass Schoggi, Gummibärli oder Bonbons schlecht geworden sind?
Es ist immer empfehlenswert, die gesammelten Süssigkeiten mit allen Sinnen und gesundem Menschenverstand zu testen. Wenn ein Produkt unauffällig aussieht und riecht, kann man es konsumieren. Weist es eine deutliche Veränderung auf, also bei der Farbe, der Konsistenz, dem Geruch oder dem Geschmack, sollte man es nicht mehr verspeisen.

Können Sie ein Beispiel nennen?
Schokolade kann zum Beispiel nach längerer Lagerung eine weisse Schicht auf der Oberfläche zeigen. Das Phänomen nennt sich Fettreif. Dies ist gesundheitlich jedoch noch unbedenklich. Erst wenn das Fett oxidiert und ranzig schmeckt, würde ich vom Verzehr abraten.

Welche Folgen könnte der Konsum von schlecht gewordenem Schleckzeug haben?
Es kann zu Unwohlsein und Bauchschmerzen kommen, wenn man zu viel davon isst. Unser Körper reagiert jedoch mit einem natürlichen Schutzmechanismus auf Lebensmittel, die wir meiden sollten. Wenn etwas «gruusig» schmeckt, hat man auch keine Lust, es zu essen.

Wann werden Süssigkeiten schlecht?

Viele Süssigkeiten können, wenn sie keine auffälligen Mängel oder Veränderungen aufweisen, auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinaus konsumiert werden. Im Allgemeinen gelten folgende Richtlinien für den bedenkenlosen Verzehr:

  • Bonbons, Lollipops, Zückerli: 1 Jahr über das MHD hinaus.
  • Schokolade: 1 Jahr über das MHD hinaus.
  • Schokolade mit Zusatz (z. B. Nussfüllung oder Marzipan): 30 Tage über das MHD hinaus.
  • Gummibärli: 3 bis 6 Monate über das MHD hinaus.
  • Lebkuchen, Kekse und Biskuits (ohne Füllung): 30 Tage über das MHD hinaus.
  • Kuchen, Stollen, Konfekt oder Gebäck mit Blätterteig: 6 Tage über das MHD hinaus.
  • Produkte mit rohen Cremes oder Cremefüllungen: Diese Produkte sind mit einem Verbrauchsdatum versehen und sollten frisch verzehrt werden. Bei Konsum nach dem Datum besteht Gefahr durch gesundheitsschädliche Keime.

Viele Süssigkeiten können, wenn sie keine auffälligen Mängel oder Veränderungen aufweisen, auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinaus konsumiert werden. Im Allgemeinen gelten folgende Richtlinien für den bedenkenlosen Verzehr:

  • Bonbons, Lollipops, Zückerli: 1 Jahr über das MHD hinaus.
  • Schokolade: 1 Jahr über das MHD hinaus.
  • Schokolade mit Zusatz (z. B. Nussfüllung oder Marzipan): 30 Tage über das MHD hinaus.
  • Gummibärli: 3 bis 6 Monate über das MHD hinaus.
  • Lebkuchen, Kekse und Biskuits (ohne Füllung): 30 Tage über das MHD hinaus.
  • Kuchen, Stollen, Konfekt oder Gebäck mit Blätterteig: 6 Tage über das MHD hinaus.
  • Produkte mit rohen Cremes oder Cremefüllungen: Diese Produkte sind mit einem Verbrauchsdatum versehen und sollten frisch verzehrt werden. Bei Konsum nach dem Datum besteht Gefahr durch gesundheitsschädliche Keime.

Vor einem Jahr gerieten Schokoladenprodukte wegen Salmonellenbelastung in die Schlagzeilen. Sollte man mit Schöggeli aus der Halloween-Tüte vorsichtig sein, wenn man nicht weiss, wie sie vorher gelagert wurden?
Nein, Salmonellen können nur durch ein Problem im Herstellungsprozess in Schokolade gelangen, nicht durch eine falsche Lagerung oder das Alter der Schokolade.

Wie halten Sie es mit dem Konsum unverpackter Süssigkeiten?
Halloween ist ein Anlass, bei dem es auch um Vertrauen geht. Da viele Kinder die Süssigkeiten in der Nachbarschaft sammeln, werden Eltern diese Entscheidung individuell treffen.

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