Massgebend ist, ob Ihr Partner eine Rekrutenschule oder einen normalen Dienst absolviert. Alle Rekruten erhalten 62 Franken Grundentschädigung pro Tag. Die Erwerbsersatzordnung (EO), so nennt man die Entschädigung für Militärdienstleistende, wird pro Tag ausbezahlt inklusive den Wochenenden. Das heisst, für einen normalen Monat können Sie die Entschädigung mal 30 rechnen, so erhält ein Rekrut 1860 Franken brutto pro Monat. Falls er Kinder hat, gibt es Zuschläge.
Normaldienstler erhalten 80 % des bisherigen Lohnes. Für Ihren Freund heisst das 80 % des Lohnes, den er beim letzten Arbeitgeber hatte. Mindestens gibt es aber die 62 Franken oder maximal 245 Franken Taggeld.
Falls Ihr Partner über die Erwerbsersatzordnung weniger erhält, als er mit den Arbeitslosentaggeldern bezieht, hat er Anspruch auf zusätzliche Gelder aus der Arbeitslosenversicherung. Diese Regelung gilt aber nur für die Normaldienstler, nicht für Rekrute
Die EO-Anmeldung leiten Militärdienstleistende an ihre Arbeitgeber weiter. Bei Arbeitslosen ist die letzte Firma zuständig. Existiert diese nicht mehr, ist die kantonale Ausgleichskasse zuständig.
Auch während des Militärdienstes kann man sich für den Job bewerben
Übrigens: Während des Militärdienstes haben Dienstleistende die Möglichkeit, sich am RAV-Computer regelmässig über offene Bewerbungen zu informieren. Auch Vorstellungsgespräche sind nach Absprache mit dem Vorgesetzen über einen zu bewilligenden persönlichen Urlaub möglich.
Krankenkasse kann gespart werden
Es gibt übrigens auch eine Sparmöglichkeit: Dauert der Militärdienst länger als sechzig Tage, kann man die Krankenkasse auf Eis legen. Während ihres Dienstes sind Armeeangehörige nämlich über die Militärversicherung rundum versorgt. Die Krankenkassenprämien werden in dieser Zeit sistiert. Damit diese Prämienbefreiung aktiviert wird, müssen die Dienstleistenden eine Kopie des Marschbefehls an ihre Kasse senden.