Eva Hauser: Ich bin alleinerziehende Mutter und konnte meine Rechnungen von der Krankenkasse noch nicht alle zahlen. Ich habe gehört, dass man dann nicht zu einer günstigeren Kasse wechseln kann, stimmt das?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Guten Tag Frau Hauser, ja, wenn Sie noch Prämien oder Kostenbeteiligungen bei Ihrer Krankenkasse haben, kann diese den Wechsel verweigern.
Festlegung der Franchise: Wenn ein Krankheitsfall 2012 beginnt, sich die Behandlung auch 2013 fortsetzt, komme ich dann in beiden Jahren im Rahmen der gewählten Franchise für die Kosten auf, bevor die Krankenkasse einspringt?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Ja, die Franchise fällt jährlich an. D.h. im schlimmsten Fall müssen Sie in beiden Jahren die Franchise bezahlen.
Mariano Mathias Luzern: Vor ca. 10 Jahren hat mir meine Krankenkasse die Zusatzleistungen gestrichen, da ich bei der Prämienzahlung Probleme hatte. Seitdem habe ich die Prämien wieder pünktlich bezahlt. Nun kann ich die Zusatzversicherungen aber nicht mehr abschliessen und habe auch bei Offertanfragen bei anderen Krankenkassen immer wieder eine Absage bezüglich den Zusatzversicherungen erhalten. Kann es sein, dass es mit 34 Jahren so schwierig ist, wieder Zusatzdeckung abschliessen zu können?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Grundsätzlich kann die Krankenkasse bei der Zusatzversicherung die Aufnahme verweigern oder Vorbehalte anbringen. Ein Kriterium für die Aufnahme ist das Alter. Weiter wird auch der Gesundheitszustand berücksichtigt, d.h. ob man an einer Erkrankung leidet oder einmal erkrankt ist. Eigentlich sollte noch möglich sein, mit 34 eine Zusatzdeckung abschliessen zu können. Vielleicht können Sie einmal nachfragen, was der Grund für die Nichtaufnahme ist.
Kuppelwieser Erich aus Pratteln: Kann ich meine Zusatzversicherung jetzt noch künden, wenn die Prämie für das neue Jahr erhöht wird?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Wenn die Prämien der Zusatzversicherung steigen, gilt in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist (z.B. ein Monat ab Bekanntgabe). Die genauen Fristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse.
Lüthi Peter, Zürich: Guten Tag, ich habe eine weltweite private Unfallversicherung. Gilt das auch in der Schweiz oder bin ich da nur Allgemein versichert?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Wenn Sie die Versicherung in der Schweiz abgeschlossen haben, ist anzunehmen, dass Sie auch in der Schweiz bei einem Unfall privatversichert sind. Allerdings sind hier die Versicherungsbedingungen entscheidend, da es sich um eine Zusatzdeckung handelt und darum die Versicherungen diese unterschiedlich ausgestalten können.
A, C, Aarau: Ich gehe für mehrere Monate ins Ausland. Was empfehlen Sie mir? Ist eine Krankheit / Unfall im Ausland inbegriffen?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Bei Krankheit/Unfall im Ausland bezahlt die Krankenkasse maximal das Doppelte des Betrags, der die Behandlung in der Schweiz kosten würde. Wie bei einer Behandlung in der Schweiz müssen Sie Franchise und Selbstbehalt übernehmen. Reisen Sie in ein Land mit hohen Gesundheitskosten wie Australien, Japan, Kanada oder in die USA, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung.
Maria Pütz, Basel: Meine Mutter ist 87 und benötigt viele teure Medikamente. Darf sie trotzdem die Grundversicherung wechseln?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Ja, in der Grundversicherung müssen die Krankenkassen alle Versicherten aufnehmen. Unabhängig von deren Gesundheitszustand.
Lutz, Sabrina, Igis: Welche Zusatzversicherungen machen tatsächlich Sinn, welche sind komplett überflüssig? Fast jährlich wird uns etwas Neues angeboten, da ist es unterdessen sehr schwierig, den Durchblick zu behalten...
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Grundsätzlich sind alle medizinisch notwendigen Leistungen in der Grundversicherung gedeckt. Die Zusatzversicherungen bieten in erster Linie mehr Komfort (Einzelzimmer im Spital) oder decken spezielle Bedürfnisse ab (Alternativmedizin). Am besten prüfen Sie, was Ihre Bedürfnisse sind und vergleichen dann die Produkte.
Köller, Bianca : Ich bin Mutter von drei kleinen Kindern (5 Monate, 2 und 4 Jahre) und wir zahlen zu Fünft natürlich viel Krankenkassenbeiträge. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse hat bereits stattgefunden, ebenso haben wir Telmed und Hausarztmodelle. Für die Kinder haben wir noch eine Kapitalversicherung abgeschlossen, ebenfalls eine Zahnversicherung. Was könnte man davon noch streichen? Besten Dank für Ihre Antwort, mfG
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Falls die Kapitalversicherung für die Kinder abgeschlossen ist (und nicht für Sie und Ihren Partner zum Wohle der Kinder), können Sie sicher prüfen, ob es diese wirklich braucht. Ansonsten scheinen Sie Ihre Versicherungssituation schon ziemlich optimiert zu haben. Eventuell können Sie und Ihr Partner das Erhöhen der Franchise prüfen. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn Sie grundsätzlich gesund sind und mit tiefen Gesundheitskosten rechnen.
Raufer Raphaerl, Luzern: Welches Model ist für eine Junge Person (25 J.) vorteilhafter, das HMO- oder das Hausarzt-Modell? Mein Hausarzt wäre auch beim HMO-Modell angeschlossen. Kann man mit einem HMO-Modell noch bei den Prämien einsparen?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Welches Modell am Ende günstiger ist, hängt von der Prämiengestaltung der jeweiligen Krankenkassen ab. Neben dem Preis sollten Sie aber auch prüfen, welche Einschränkungen mit den verschiedenen Modellen verbunden sind. Beispielsweise bei der Wahl des Spezialisten, wenn Ihr Hausarzt Ihnen einmal nicht mehr weiterhelfen können sollte.
Mafli Sascha Rotkreuz: Kann ich Zusatzversicherungen bei mehreren Krankenkassen haben? Z.B. Spitalzusatzversicherung bei Versicherung A und Alternativ Medizin bei Versicherung B?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Ja, das ist möglich.
Guten Tag: Guten Tag, wer bezahlt die Krankenkasse während der RS nach der Lehre? Noch in der Lehre zahlt sie zur Hälfte Mutter und zur Hälfte Sohn, aber wer kommt dafür auf, wenn Sohn Dienst leistet und kein Einkommen hat? Vielen Dank. Gmünder
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Im Idealfall bezahlt gar niemand die Krankenkassenprämien: Wer Militärdienst leistet, ist über die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Von den Prämien befreit sind jedoch nur Wehrpflichtige, die während mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen im Dienst sind. Damit keine Prämien bezahlt werden müssen, muss der Versicherte bis spätestens acht Wochen vor dem Dienstbeginn seiner Krankenkasse melden, dass er demnächst der Militärversicherung unterstellt ist.
Peter Meier: Ich will von «Halbprivat» zu «Privat» wechseln. Der einzige Unterschied ist das Einzelzimmer. Meine Versicherung schickt meinem Hausarzt ein langes Formular, auf der er meine gesamte Krankengeschichte ab Geburt erklären soll. Geht das?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Ja, das ist möglich. Zwar untersteht Ihr Arzt einer Schweigepflicht. Auf dem Gesundheitsfragebogen, den Sie für die Aufnahme ausfüllen müssen, gibt es in der Regel aber eine Klausel, mit der Sie sich einverstanden erklären, den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber der Kasse zu entbinden.
Robert Laurent, Luzern: Kann eine Grundversicherung die über fünf Jahre abgeschlossen wurde, vorzeitig gekündigt werden, um einen eventuellen Kassenwechsel vorzunehmen?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Gemäss Krankenversicherungs-Gesetz können Sie immer die Krankenkasse wechseln, wenn diese die neuen Prämien bekannt gibt. Da die Prämien immer nur ein Jahr gültig sind, können Sie jährlich die Kasse wechseln.
Peter Zbinden: Ich war vom 23.12.2011 bis 11.01.2012 in Behandlung Rechnung 250.--. Die Krankenkasse berechnet für die Franchise 2011 Fr.162.-- und für 2012 Fr. 15.-- Ist diese Aufteilung rechtens?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Aufgrund Ihrer Angaben kann ich die Zahlen nicht nachvollziehen, besonders da ja bei Erwachsenen die Minimalfranchise 300 Franken beträgt und eine Rechnung von 250 Franken in jedem Fall von Ihnen übernommen werden müsste (vielleicht verstehe ich Sie aber auch falsch). Im Zweifelsfall kann Ihnen sonst auch der Ombudsmann für die Krankenversicherung weiterhelfen.
Tanner Ruedi Aarberg: Macht eine Zusatzversicherung «allgemeine Schweiz» noch Sinn?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Seit 1. Januar 2012 gilt die neue Spitalfinanzierung. Seitdem werden ausserkantonale Spitalaufenthalte von der Grundversicherung und dem Wohnkanton vollständig übernommen, wenn das Spital auf einer Spitalliste aufgeführt ist und die Fallpauschale nicht höher sind als im Wohnkanton. Ist die Fallpauschale höher als im Wohnkanton, gehen sie zu Lasten des Patienten oder dessen Zusatzversicherung. Gerade für Bewohner von Kantonen mit tiefen Spitalkosten, die sich ausserkantonal behandeln lassen wollen, kann sich der Zusatz weiter lohnen.
W.F. Richterswil: Ich habe letztes Jahr zum Hausarztmodell gewechselt. Da ich neu in der Schweiz bin, hatte ich vorher noch keinen Hausarzt und habe einen aus der Liste meiner Krankenkasse gewählt. Ich bin aber sehr unzufrieden mit dem Arzt. Wenn ich jetzt im Hausarztmodell bleibe, kann ich dann auch unter dem Jahr zu einem anderen Arzt wechseln? Danke für Ihre Antwort.
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Grundsätzlich sollten Sie auf das kommende Jahr hin Ihren Hausarzt wechseln können. Bedingung ist natürlich, dass der Arzt auch von der Krankenkasse für das Hausarztmodell akzeptiert wird. Am besten Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie Sie vorgehen müssen.
Muster Susanne, Zürich: Guten Tag Hr Grossniklaus, gibt es bei dem Selbstbehalt auch eine Begrenzung der Kosten? Bsp. Ich habe ja eine Franchise von CHF 300 und wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist einen Selbstbehalt von 10% auf alle Zahlungen. Gibt es da auch ein Maximum? Besten Dank.
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Der maximale Selbstbehalt beträgt 700 Franken pro Jahr.
Konraud Nauer, Effretikon: Guten Tag, finden Sie persönlich das System gut, dass wir nebst den hohen Krankenkasseprämien auch noch 10 % der Kosten übernehmen müssen? Und wie kann es sein, dass die Krankenkassenprämien in den letzten 15 Jahren so immens gestiegen sind, wenn die meisten Behandlungenmethoden gleich geblieben sind und sogar das Personal (Deutsche) im Spital günstiger geworden ist?!
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Die hohen Krankenkassenprämien widerspiegeln die hohen Gesundheitskosten in der Schweiz. Diese sind auch dank des medizinischen Fortschritts gestiegen. Die 10 Prozent Selbstbehalt sollen einen Anreiz bieten, möglichst wenig Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ohne Selbstbehalt wären einfach die Krankenkassenprämien noch höher.
corina lins: Weshalb schlägt die Krankenkasse so viel auf für jüngere Personen?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Bei «jungen Erwachsenen» (Erwachsene bis 25) haben die Krankenkassen in den letzten Jahren Rabatte gekürzt. Bei dieser Altersgruppe gibt es ein Dilemma: Einerseits sollen sie günstige Prämien haben, andererseits müssen sie via Risikoausgleich die Gesundheitskosten aller erwachsenen Versicherten mittragen.
Yusuf, Basel: Guten Tag Herr Grossniklaus. Ich wollte wissen, ob ich meine Krankenkasse trotz offenen Betreibungen kündigen bzw. wechseln darf? Ich bin bei der Helsana und bezahle viel zu viel. Vor allem weil ich einmal in drei Jahren zum Arzt gehe, wenn überhaupt.
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Wenn Sie bei der Krankenkasse noch ausstehende Rechnungen haben, kann die Krankenkasse einen Wechsel verweigern.
Häuser Pascal Romanshorn: Ich habe eine Franchisse von 2500.- was mir jetzt Sorgen bereitet zumal ich einen Bandscheibenvorfall habe und jetzt jedemenge an Rechnungen begleichen muss und dieser Vorfall eine Krankheit und keinen Unfall sein soll obwohl es eher von der Arbeit her kommt ( Metzger ) deshalb meine Frage besteht da eine Möglichkeit dass mir da trotzdem geholfen wird oder ist das eher weniger der Fall? Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Eigentlich sollten Sie die Möglichkeit haben, die Franchise zu senken. Falls Sie weiterhin mit hohen Gesundheitskosten rechnen, ist dies sinnvoll. Die Frist für ein Senken der Franchise läuft bis Ende November.
Marcus Albin, Disentis: Guten Tag Herr Grossniklaus. Meine Frau will sich einer Schönheitsoperation unterziehen lassen. Was genau kann ich hier nicht sagen. Wird das von der Krankenkasse (allgemein) übernommen oder braucht sie dazu eine Zusatzversicherung?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Die Grundversicherung deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen. Kosmetische Eingriffe sind hingegen nicht gedeckt. Zum Beispiel wird das Entfernen eines Muttermales von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Verdacht auf eine bösartige Entwicklung besteht.
corina lins: Lohnt sich ein Versicherungswechsel, wenn eine Krankenkasse ein günstigeres Angebot macht?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: In der Grundversicherung ist der Leistungskatalog gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie mit einem Krankenkassenwechsel erheblich Geld sparen können, lohnt sich dieser (finanziell) schon. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Servicequalität je nach Krankenkasse.
Dominique Burger, Uster: Bei der Helsana habe ich die Möglichkeit, meine Fragen auch online im Forum zu stellen, denken Sie die Antworten da sind ehrlich oder schauen die Spezialisten dort nur für das Wohl Ihres Arbeitgebers?
Krankenkasse-Experte Jonas Grossniklaus von Comparis: Ich kenne das Forum von Helsana nicht, gehe aber davon aus, dass es für das Forum Datenschutzbestimmungen gibt. In diesen sollten Sie eigentlich eine Antwort auf Ihre Frage finden.