Meine Misere begann damit, dass ich Mèches haben wollte, mein Coiffeur aber in den Ferien war. Also berücksichtigte ich einen Konkurrenten. Vorab bestimmten wir einen Farbton — zu meinem Missfallen gerieten die Strähnchen aber viel zu hell. Meiner Beschwerde hielt der Coiffeur forsch entgegen, der andere Farbton stehe mir auch gut. Was ich anders sehe: Muss ich mich mit dem Pfusch abfinden? P.F.
Ihren Ärger ist gut zu verstehen – kein schönes Gefühl, wenn man sich kaum mehr im Spiegel betrachten mag. Welche Rechtsansprüche stehen Ihnen also zu?
Kann man Entschädigung bekommen?
Aus rechtlicher Sicht haben Sie mit dem Coiffeur einen sogenannten «Werkvertrag» abgeschlossen. Das Obligationenrecht regelt in Artikel 363 ff. (fortfolgend) die Einzelheiten. Bezeichnend für diesen Vertrag ist das Erstellen eines Werkes.
In Ihrem Fall ist das die neue Frisur mit Haarsträhnchen im festgelegten Farbton. In anderen Beispielen kann der Werkvertrag den Bau eines Hauses, die Reparatur einer Uhr oder das Schneidern eines Kleides regeln. Dabei ist immer der vereinbarte «Arbeitserfolg» geschuldet. In ihrem Fall wurde dieser aber nicht vertragsgemäss erbracht, da der Farbton nicht stimmt, was rechtlich gesehen ein Mangel ist. Zwar haben Sie den Coiffeur darauf hingewiesen – nur hätten Sie beharrlicher sein müssen!
Das Ergebnis musste verbessert werden
Denn laut Gesetz muss ein «fehlerhaftes Werk» unentgeltlich verbessert werden. Der Coiffeur hätte also mit Ihnen einen zweiten Termin ausmachen sollen, um den Farbton zu korrigieren. Wie das geht, entzieht sich meiner Kenntnis: Vielleicht muss er das gesamte Kopfhaar oder aber die Mèches neu einfärben.
So oder o: Sprechen Sie den Coiffeur nochmals auf den Mangel an und beharren Sie auf einer Nachbesserung. Im Grunde sollte er einlenken, schliesslich ist er schuld am ungenügenden Resultat. Falls er keine Einsicht zeigt: Schreiben Sie ihm einen eingeschriebenen Brief und erwähnen Sie darin unbedingt Ihre Reklamation vor Ort. Als letztes Mittel können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern. Ein Gerichtsverfahren einzuleiten, lohnt sich aber nicht.
Danniel Saner, Coiffeur in Zürich: «Ich freue mich auf das Comeback der Trends aus den Sechzigern. Die habe ich am Rande ja sogar miterlebt. Dazu gehören in Sachen Frisur zum Beispiel die neuen Bobs. Sie sind etwas länger und werden mit einem tiefen Scheitel frisiert. Die Trend-Frisur muss nicht glatt geföhnt sein, sie kann auch sanfte Wellen oder Locken haben. Das britische Model Cara Delevingne (24) trägt die Haare neuerdings genau so.»
Danniel Saner, Coiffeur in Zürich: «Ich freue mich auf das Comeback der Trends aus den Sechzigern. Die habe ich am Rande ja sogar miterlebt. Dazu gehören in Sachen Frisur zum Beispiel die neuen Bobs. Sie sind etwas länger und werden mit einem tiefen Scheitel frisiert. Die Trend-Frisur muss nicht glatt geföhnt sein, sie kann auch sanfte Wellen oder Locken haben. Das britische Model Cara Delevingne (24) trägt die Haare neuerdings genau so.»