Andrea Willimann (Text), Mathias Bader (Infografik)
Der Bundesrat und Parlament wollen das Schweizer Waffenrecht verschärfen. Das machen sie nicht freiwillig: Die Schweiz kann ihr Waffenrecht nicht mehr autonom bestimmen, seit sie 2004 dem Schengen-Dublin-Abkommen beigetreten ist. Sie ist verpflichtet, 2019 die neue EU-Richtlinie umzusetzen.
Gegen die Teilrevision des Waffengesetzes hat die Interessensgemeinschaft Schiessen Schweiz das Referendum ergriffen. Sie wollen die Anpassungen ans EU-Waffenrecht nicht akzeptieren. BLICK erklärt deshalb vor der Volksabstimmung am 19. Mai, wo denn die «heissen Eisen» genau liegen.