Urteil in der Affäre Hildebrand
Reto T. und Hermann Lei sind schuldig!

Hermann Lei und der grosse Verlierer in der Hildebrand-Affäre Reto T. mussten vor zwei Wochen vor Gericht antraben. Grund: mehrfache und vorsätzliche Verletzung des Bankgeheimnisses. Beide weisen die Schuld von sich - der Richter sah das anders und verurteilte beide.
Publiziert: 13.04.2016 um 07:54 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:55 Uhr

Im Januar 2012 stolperte der damalige Nationalbank-Direktor Philipp Hildebrand über umstrittene Devisentransaktionen: Er hatte rund um die Einführung einer Euro-Kurs-Untergrenze am 6. September 2011 innerhalb von zwei Wochen einen Gewinn von 16 Prozent oder rund 60'000 Franken erzielt. Als die Transaktionen öffentlich wurden, trat Hildebrand zurück.

Wie später bekannt wurde, war es Ex-Sarasin-Bankberater Reto T., der die privaten Kontodaten von Hildebrand kopiert und sie an den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei weitergeleitet hatte. Lei wiederum nahm die gestohlenen Daten entgegen und gab sie an Christoph Blocher und einen Journalisten der «Weltwoche» weiter.

Beide bestreiten, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Sie schieben sich gegenseitig die Schuld zu: Der andere sei die treibende Kraft gewesen, sagen beide sinngemäss. Vor zwei Wochen mussten die beiden vor Gericht antraben.

Reto T. und Lei sind schuldig

Heute wurde das Urteil verlesen: Der Richter brummte Reto T. 45 Tage zu 30 Franken auf – die Strafe ist auf zwei Jahre bedingt. Bei Hermann Lei fällt die Strafe höher auf: 120 Tagessätze an 340 Franken - ebenfalls auf zwei Jahre bedingt. Die Strafe falle bei Lei höher aus weil dieser im Gegensatz zu Reto T. aus Opportunismus handelte. Die beiden müssen gemeinsam an Philippe Hildebrand eine Prozessentschädigung von 10840 Franken zahlen.

Reto T. erschien auch diesmal nicht vor Gericht - bereits an der Verhandlung vor zwei Wochen meldete er sich krank.

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