Kaltblütig, erbarmungslos und verstörend: Der Vierfach-Mord in Rupperswil AG hat die Schweiz tief erschüttert und weit über die Landesgrenzen hinaus für Entsetzen gesorgt. Die Bluttat des Rupperswil-Killers Thomas N.* (34), die sich im Haus von Familie Schauer abspielte, gilt als eines der grausamsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte.
Der Killer schlitzte mit einem Messer die Kehle der 48-jährigen Mutter Carla Schauer, ihres jüngsten Sohns Davin (†13), von Sohn Dion (†19) und dessen Freundin Simona F.* (†21) auf. Zuvor verging er sich mehrfach am jüngsten Sohn.
Opferanwälte fordern über eine Dreiviertel Million Entschädigung
Seit Dienstag muss sich Thomas N. für seine bestialische Tat vor Gericht verantworten. Auch wenn die Bluttat damit nicht ungeschehen gemacht werden kann, forderten die Opfer-Anwälte am zweiten Prozesstag in ihren Plädoyers Schadenersatz und Genugtuung für die Hinterbliebenen. Wobei die Liste der Zivil- und Strafkläger insgesamt 13 Personen umfass.
Die Forderungen der verschiedenen Parteien belaufen sich gesamthaft auf rund 700'000 Franken Genugtuung und rund 53'000 Franken Schadenersatz. Insgesamt also rund eine Dreiviertel Million Franken. Dass Killer Thomas N. für diese immense Summe aufkommt – ausgeschlossen. Bedenkt man, dass sich sein derzeitiges Vermögen gemäss eigenen Angaben auf 400 Franken auf einem Konto der Hypothekarbank Lenzburg beläuft.
Steuerzahler kommt für Schaden auf
Für Entschädigungszahlungen bleibt den Hinterbliebenen letztlich nur die Opferhilfe. «Verfügt der Täter nicht über die finanziellen Mittel, um die vom Gericht den Opfern zugesprochene Genugtuung und Schadenersatz zu bezahlen, kann bei der Opferhilfe ein Antrag gestellt werden», bestätigt Karin Müller, Sprecherin des Departements Gesundheit und Soziales, auf Anfrage von BLICK. Ihrem Departement ist die Opferhilfe Aargau-Solothurn angegliedert.
«Bei der Opferhilfe handelt es sich um staatliche Leistungen, die von der Allgemeinheit getragen werden», so Müller. Konkret: Der Steuerzahler kommt für den angerichteten Schaden von Kriminellen, wie dem Rupperswil-Killer auf.
Wenn der Killer erbt, bekommen die Opfer mehr Geld
«Die Genugtuung gemäss Opferhilfegesetz beträgt für Angehörige maximal 35'000 Franken, der Schadenersatz maximal 120'000 Franken», erklärt Müller. Anders als bei der Genugtuung ist der Schadenersatz laut Müller abhängig von den finanziellen Verhältnissen der Angehörigen.
Auch wenn die Opferhilfe – und somit der Steuerzahler – für Thomas N. in die Bresche springen. Die vollumfänglichen 750'000 Franken Entschädigungsgeld werden die Hinterbliebenen der Opfer wohl nie zu Gesicht bekommen. Es sei denn, der Rupperswil-Killer kommt unverhofft zu einer grösseren Geldsumme, etwa durch eine Erbschaft. Dann könnten die zu jenem Zeitpunkt noch ausstehenden Entschädigungszahlungen rückwirkend eingefordert werden.
*Namen der Redaktion bekannt
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