Die Frau ist damit rechtskräftig wegen Beschimpfung, übler Nachrede, versuchter Nötigung, Urkundenfälschung und unbefugten Aufnehmens von Gesprächen zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Franken und einer Busse von 1800 Franken verurteilt. Sie muss zudem die Anwaltskosten von fast 16'300 Franken und die Verfahrenskosten von über 8000 Franken tragen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hatte die Untersuchung gegen die Chatpartnerin Anfang Juli abgeschlossen und danach einen Strafbefehl gegen die Frau erlassen. Diese erhob in der Folge Einsprache gegen den Strafbefehl. Ihr Anwalt zog die Einsprache dann am vergangenen Donnerstag zurück, wie dem Schreiben ihres Anwalts an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern zu entnehmen ist, das der sda vorliegt.
Die Nacktselfie-Affäre war im Sommer 2014 bekannt geworden. Die «Schweiz am Sonntag» berichtete, dass der Badener Stadtammann Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen der Mitteilungen aufgefordert haben. (SDA)