Mord an Marie (†19)
Bundesgericht hebt lebenslange Verwahrung von Claude Dubois auf

Der bereits damals verurteilte Mörder Claude Dubois vergewaltigte und tötete 2013 in der Romandie die 19-jährige Marie. Ein Gericht beschloss, ihn lebenslang zu verwahren – nun macht das Bundesgericht den Entscheid rückgängig. Es fehle ein zweites Gutachten.
Publiziert: 07.03.2018 um 12:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:40 Uhr
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Marie wird am 13. Mai 2013 von Claude Dubois ins Auto gezerrt.
Foto: Kapo VD

Der Mörder von Marie (†19) könnte wieder auf freien Fuss kommen. Das Bundesgericht hat entschieden, die lebenslängliche Verwahrung von Claude Dubois aufzuheben. Die Lausanner Richter bestätigen zwar die lebenslange Freiheitsstrafe, das dürfte für die Angehörigen der Opfer aber ein schwacher Trost sein.

Das Bundesgericht führt aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien. Nur ein Sachverständiger gehe davon aus, dass der Verurteilte «dauerhaft untherapierbar» sei. Es brauche aber zwei unabhängige Gutachten, die zu diesem Schluss kämen.

Es war sein zweiter Mord

Dubois hat die Pfarrerstochter Marie am 13. Mai 2013 mit einem Auto entführt, mit einem Klebeband gefesselt und in der Nacht auf den 14. Mai mit einem Gürtel erdrosselt. Es war sein zweiter Mord. 1998 entführte Dubois seine damalige Ex-Freundin in La Lécherette VD, vergewaltigte und tötete sie. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest.

Das Kantonsgericht Waadt bestätigte die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und die lebenslängliche Verwahrung. In einem Entscheid vom 26. Februar hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mörders im Punkt der lebenslänglichen Verwahrung gutgeheissen.

Das Kantonsgericht ist gemäss Bundesgericht fälschlicherweise davon ausgegangen, dass beide Gutachter den Verurteilten für dauerhaft untherapierbar hielten. Einer der Gutachter habe dies nicht ausdrücklich festgestellt. (SDA/rey)

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