Stillen am Arbeitsplatz – die gesetzliche Grundlage ist klar: Frauen, die bis zu vier Stunden pro Tag arbeiten, haben ein Anrecht auf mindestens 30 Minuten Stillzeit. Und zwar bezahlt. Dafür aufkommen muss der Arbeitgeber. Bei sieben Stunden Arbeitszeit dürfen Mütter mindestens 90 Minuten fürs Stillen oder Abpumpen benützen.
Stillrealität und Theorie liegen weit auseinander, so Grünen-Graf
Doch trotz klarer Regelung: In der Praxis würden viele Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen das Still-Leben nicht einfach machen, so Grünen-Nationalrätin Maya Graf (56, BL). Die Co-Präsidentin der Frauenorganisation Alliance F ist überzeugt: «Nebst organisatorischen Herausforderungen sind auch finanzielle Einbussen bei den Arbeitgebenden oft ein Hindernis, die bezahlten Stillpausen zu ermöglichen.»
Jetzt fordert Graf gemeinsam mit Vertretern von SP, GLP und CVP bezahlte Stillpausen. Arbeitgeber sollen für die Zeit, in der die Mitarbeiterin dem Kind die Brust gibt, finanziell entschädigt werden. Das Geld hierfür soll über die Erwerbsersatzordnung (EO) gedeckt sein. Zur Erklärung: Die EO zahlt bisher den Ausfall bei Militäreinsatz und den Mutterschutz.
In wenigen Betrieben würden Mütter überhaupt darauf hingewiesen, dass sie Stillzeit zur Verfügung hätten. Und sie zögern, weil sie keine Umstände bereiten möchten. Wäre die Zeit bezahlt, würde das hinfällig, ist Graf überzeugt.
Keinen Handlungsbedarf sieht der Arbeitgeberverband, schliesslich regle das Arbeitsgesetz die Stillzeit bereits, sagt Daniella Lützelschwab, Geschäftsleitungsmitglied des Arbeitgeberverbandes. «Diese Regelungen sind zwingend einzuhalten. Alternativlösungen dazu braucht es nicht.»