Noch vor zehn Tagen hatte der betroffene Bauer die Absicht geäussert, er wolle den Entscheid des Baurekursgerichts weiterziehen. Die Streithähne und eine Vertretung des Zürcher Bauernverbandes haben sich an einen Tisch gesetzt, wie einer Mitteilung der Beteiligten und der Gemeindeverwaltung von Wald ZH vom Dienstag zu entnehmen ist.
Die Parteien seien sich «einig, dass eine für alle tragbare Lösung ausserhalb des Rechtsweges gesucht werden soll». Das laufende juristische Verfahren werde deshalb sistiert.
Der Kuhglockenstreit tobt seit vier Jahren in einem kleinen Weiler auf dem Gemeindegebiet von Wald ZH. Ein Bauer besteht darauf, seinen Rindern nachts Glocken umzuhängen. Der Landwirt argumentiert damit, dass nachts ein streunender Hund in die umzäunte Weide eindringen und die Tiere so erschrecken könnte, dass sie ausbrechen. Wie auf der Alp würden dann die Glocken den Weg zu den Ausreissern weisen.
Die Nachbarn dagegen wollen nachts schlafen, werden vom Geläut aber wach gehalten. Ihrer Meinung nach sind Kuhglocken auf einer eingezäunten Weide keine Notwendigkeit, sondern reine Schikane.
Der Gemeinderat Wald und das kantonale Baurekursgericht sahen das genauso. Beide Instanzen entschieden: Der Bauer muss zumindest nachts seinen Tieren die Glocken abnehmen.
Wenige Tage nach dem Entscheid des Baurekursgerichts vom 5. August erklärte der Landwirt, er werde das Urteil nicht akzeptieren und bei der nächsthöheren Instanz - dem kantonalen Verwaltungsgericht - Beschwerde einreichen; nötigenfalls werde er bis vor Bundesgericht ziehen. Nun ist er offenbar doch einverstanden, erst mal ohne Richter zu verhandeln. (SDA)