Gammelnde Essensreste auskratzen, eine braune, stinkenden Brühe ausleeren: Den Kompostkübel zu putzen, ist kein Vergnügen. Um sich die Finger weniger schmutzig zu machen, setzen viele auf biologisch abbaubare Säcke wie Compobags.
Doch in einigen Gemeinden wie Zollikofen BE, Rupperswil AG, oder Schafisheim AG sind solche kompostierbaren Säcke für Biomüll mittlerweile verboten. Das erstaunt, denn in der Stadt Zürich zum Beispiel läuft die Kompostierung der Säcke aus Maisstärke gut.
Verwechslungsgefahr mit Plastik
«Das Problem ist nicht das Material der Säcke», sagt Samuel Scherler. Er ist bei der Gemeinde Zollikofen für die Entsorgung zuständig. «Das Problem ist menschengemacht. Manche sehen die Säcke im Kompost, denken, sie seien aus Plastik und werfen dann selbst Plastiksäcke ein.» Scherler begründet das Verbot der Kompostsäckchen auch damit, dass die Compobags ökologisch wenig sinnvoll seien, weil sie nur für den Abfall produziert werden. Man könne auch ohne Säckchen problemlos Kompost sammeln.
Die Gemeinden haben bei ihren Kompostregeln freie Hand. Was ins Grüngut darf und was nicht, ist extrem unterschiedlich – die Regeln sind kaum an zwei Orten genau gleich. So akzeptieren einige Gemeinden nur Gartenabfälle, aber keine Speisereste.
Vorsicht bei kompostierbaren Verpackungen
Gut zu wissen: Verpackungen oder Produkte, die laut Hersteller kompostierbar sind – etwa die Folienverpackung von Schokoladenherstellern wie Vivani –, werden bisher in allen Gemeinden aus dem Grüngut aussortiert, weil sie genau gleich wie Plastik aussehen. Sie sollten im Haushaltsabfall oder Gartenkompost entsorgt werden.
Um also am Wohnort sicherzugehen, dass man korrekt kompostiert, gibt es nur eine Möglichkeit: Das Bioabfall-Reglement der eigenen Gemeinde regelmässig anschauen.