Sprechen Sie den Arzt auf Ihre Zweifel an.
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Attila Albert
Manchmal muss ein Arzt auch Nein sagen können. Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin hat ihre Liste sinnloser Behandlungen erweitert. Diese zehn Verfahren und Therapien sind fast immer unnötig:
- Regelmässige Blut- oder Röntgenuntersuchungen, ohne dass eine konkrete Frage zu klären wäre. Erhöht Risiken und Kosten, bringt aber kaum relevante Befunde.
- Dauerkatheter bei Inkontinenz. Sie sind bequem für das Pflegepersonal (Patient muss seltener zur Toilette), erhöhen aber das Risiko von Harnwegsinfektionen.
- Mehr Bluttransfusionen als zwingend notwendig. Sie erhöhen die Risiken für den Patienten (z. B. Unverträglichkeit) und die Kosten, bringen aber keine medizinischen Vorteile.
- Lange Bettruhe für ältere Spitalpatienten. 65 Prozent können weniger gut gehen und haben ein erhöhtes Sturzrisiko, wenn sie zu lange liegen.
- Benzodiazepine oder andere Beruhigungs- und Schlafmittel für ältere Patienten. Sie sind oft gar nicht nötig, verdoppeln aber das Risiko für Stürze und Unfälle – oft mit tödlichen Folgen.
- Sofortiges Röntgen bei unklaren Rückenschmerzen: Die Diagnose wird damit innerhalb der ersten sechs Wochen nicht besser, der Patient erhält aber eine unnötige Strahlendosis.
- Röntgen des Brustkorbes vor einer Operation. In den meisten Fällen erhält der Arzt dadurch keine relevanten zusätzlichen Informationen, der Patient aber die Strahlung.
- Prostatakrebs-Voruntersuchung, bei der nach einem bestimmten Antigen gesucht wird (PSA-Test). Es besteht ein zu grosses Risiko von Fehldiagnosen und damit von sinnlosen Operationen.
- Antibiotika gegen unkomplizierte Infekte der oberen Atemwege (z. B. Husten, Schnupfen). Sie werden fast immer durch Viren verursacht, gegen welche Antibiotika gar nicht wirken.
- Behandlung mit Protonenpumpen-Blockern (Magen-schutz-Tabletten) und Histamin-2-Rezeptor-Antagonisten mit mehr als der Minimaldosis. Sie zeitigen oft mehr Nebenwirkungen als Nutzen.
Falls Ihr Arzt eine dieser Behandlungen vorschlägt, sprechen Sie ihn auf die Liste an und holen eine Zweitmeinung ein.
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