Sie sind unverheiratet und denken an eine Samenspende? Dann aufgepasst vor dem «Fortpflanzungsmedizingesetz», das in der Schweiz gilt. Darin heisst es: «Gespendete Samenzellen dürfen nur bei Ehepaaren verwendet werden.» Wer nicht auf dem Standesamt war, der darf auch nicht ins Samenspende-Zentrum, um seinen Kinderwunsch zu erfüllen.
Lange galt das ebenfalls für homosexuelle Paare. Doch mit Annahme der gleichgeschlechtlichen Ehe 2021 haben sie das Recht auf Samenspende erhalten. Weiterhin illegal ist es für unverheiratete Paare und Singles. Ihnen bleibt nur die Wahl, ins Ausland zu gehen. In Ländern wie Dänemark oder Spanien sind alle zur Samenspende zugelassen – solange sie die üblichen Anforderungen erfüllen.
Restriktive Gesetze in der Schweiz
In Dänemark ist es sogar möglich, den Samenspender auszusuchen – ein No-Go in der Schweiz. Hier entscheiden die Fortpflanzungs-Experten, welchen Samen man bekommt. Generell sind die Schweizer Gesetze und Verordnungen im europäischen Vergleich restriktiv. Anonyme Samenspenden sind beispielsweise verboten.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) ist mit der Situation in der Schweiz nicht zufrieden. Seit Jahren empfiehlt sie eine Anpassung des Gesetzes, sodass auch unverheiratete Paare und alleinstehende Menschen Zugang zur Samenspende erhalten. «Die Lebensformen und das Familienbild haben sich geändert», schrieb die NEK in einer Stellungnahme 2019.
Da hier für einmal nicht der Kantönligeist gilt und die «Fortpflanzung» national geregelt ist, bräuchte es eine Änderung auf Bundesebene. Das heisst: Solange das Parlament das Gesetz nicht anpasst, bleibt die Samenspende für viele Schweizerinnen und Schweizer verboten.