Das Angebot ist verlockend. Nur 14 Franken kostet das ferngesteuerte Boot auf der Webseite eines chinesischen Versandhändlers. Doch das vermeintliche Schnäppchen wird schnell zur Kostenfalle. Im von BLICK berichteten Fall leitet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Verfahren für 840 Franken ein.
Das Problem: Funkgeräte, drahtlose Telefone, ferngesteuertes Spielzeug, Drohnen, Herzschrittmacher, aber auch alle Gadgets mit Radar, WLAN oder Bluetooth gelten als Fernmeldeanlagen. In der Schweiz dürfen sie nur bestimmte Frequenzen nutzen und nur mit vorgeschriebener Stärke funken. Sonst kann es zu Störungen kommen.
In Asien oder den USA gelten andere Richtlinien. Und manch ein Hersteller von Billig-Gadgets nimmt es auch mit den Frequenzen nicht so genau. Das wird mit dem zunehmenden Online-Handel unter anderem über chinesische Online-Shops oder Billig-Anbieter wie Wish zunehmend zum Problem.
Bussen bis 5000 Franken drohen beim Online-Import
Darum lanciert das Bakom unter dem Motto «Bitte nicht stören» eine Kampagne mit einem Video und warnt vor vermeintlichen Schnäppchen im Online-Handel. Denn das kann auch für Private richtig teuer werden. Wer im Ausland einkauft, egal ob im Laden oder online, ist für die Einhaltung der technischen Vorschriften verantwortlich.
«Für normale Käufer ist es leider sehr schwierig, zu wissen, ob ein Gerät konform ist», sagt Lucio Cocciantelli, Sektionschef für Marktzugang und Konformität beim Bakom. Besteht ein Verdacht, etwa bei der Zollkontrolle, wird das Gadget zur Nachweiskontrolle eingeschickt.
Wenn alles in Ordnung ist, kommt es ohne Kosten retour. Wird das Gerät nicht eingeschickt oder ist es nicht konform, droht eine Busse bis 5000 Franken und das Gadget wird vernichtet. Als Privater kommt man beim ersten Mal im besten Fall ohne Busse davon – muss aber das Verfahren und den Test bezahlen. Was sofort Hunderte Franken kostet.
Nur wer in der Schweiz einkauft, ist auf der sicheren Seite
Noch teurer wirds, wenn man das Gadget in Betrieb nimmt und eine Störung verursacht. Also etwa die Funkfernbedienung einer Garage blockiert, mobile Lichtsignalanlagen umschaltet oder beim fernbedienten Kran dazwischenfunkt – alles reale Beispiele, die in den letzten Jahren passierten.
Der Verursacher solcher Störungen bezahlt auch die Kosten für die Suche nach dem Problem und dessen Behebung. Bussen bis 100'000 Franken gibts für Wiederholungstäter, bei gewerblichen Anbietern oder bei vorsätzlichem Handeln, etwa, wenn man ein in der Schweiz verbotenes Gadget wie einen Störsender nutzt.
Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man in der Schweiz einkauft. Das ist auch die Botschaft im Video. Im EU-Raum sollte man sich genau informieren und bei Bedarf auch auf der Webseite des Bakom den Leitfaden konsultieren.
Schade ist einzig, dass das Bakom kein ähnlich grosses Werbebudget wie die Online-Händler hat, um die Konsumenten zu warnen. So hat das «Bitte nicht stören»-Video auf Youtube bisher ein paar Hundert Klicks, die Werbung des Shopping-Portals Wish mit Fussball-Star Neymar dagegen über 45 Millionen.