Kann man Internet-Beiträge löschen?
Posten ist Silber, schweigen Gold. Ein unbedacht abgegebener Tweet – er kann einen später furchtbar quälen. Oder das Bild vom Trinkgelage unter Freunden auf Facebook. Der Chef hätte es nicht sehen sollen.
Silvia Böhlen Chiofalo ist Kommunikationsspezialistin des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Sie rät, sowohl persönliche Daten wie auch jene von Dritten mit grösster Sorgfalt zu behandeln. «Was einmal im Internet publiziert ist, kann kaum mehr rückgängig gemacht werden», sagt Böhlen Chiofalo. Das Internet vergisst nicht.
Ins Netz gestellte Daten sind sofort einer nicht überschaubaren Anzahl Personen zugänglich – rund um den Globus. Facebook beispielsweise hat über 1,5 Milliarden Nutzer, das Internet selbst rund drei Milliarden. Heikle Daten sind da schnell kopiert und verlinkt – Übersicht und Kontrolle gehen rasch verloren.
Zwar gibt es auch im digitalen Zeitalter das Recht auf Vergessen. Es beschreibt die Möglichkeit, eigene Spuren zu verwischen. Nur hat der User nicht auf jeden seiner Fussabdrücke Zugriff.
Fühlt sich jemand durch einen Beitrag, ein Bild oder anderes im Netz in seine Privatsphäre verletzt, kann er vom Onlinedienst die Löschung verlangen. Umgekehrt darf der Onlinedienst aber ein «überwiegendes Interesse» an der Publikation geltend machen.
Vielleicht kann dann ein Ombudsmann vermitteln, womöglich braucht es aber schon einen Anwalt – mit einer Beseitigungs-, Feststellungs- oder Unterlassungsklage gelangt er vor ein Zivilgericht. «Hat der Onlinedienst seinen Sitz im Ausland, kann die Durchsetzung aber sehr schwierig sein», sagt Silvia Böhlen Chiofalo.
Die Schweiz überarbeitet ihr Datenschutzgesetz
Die Europäische Union diskutiert zurzeit über eine Revision der rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Schweiz geht es um die Überarbeitung des Datenschutzgesetzes. Das Recht auf Vergessen soll darin eine zentrale Rolle einnehmen. Damit will man auf die zunehmende Digitalisierung, die Globalisierung sowie neue Technologien reagieren. Der Datenkontrolle und Datenherrschaft will man so mehr Beachtung schenken, den Schutz von Minderjährigen verbessern.
Wie dringlich diese Massnahmen sind, zeigt die Warnung von Datenschützern: Die Gefahr einer Verletzung der Privatsphäre steige exponentiell, weil die User immer mehr Internetdaten verknüpfen, speichern und bearbeiten. Das ist eine direkte Folge des technologischen Fortschritts und der intensiven Nutzung des Internets.
Doch bringt mehr Datenschutz automatisch mehr Sicherheit? Silvia Böhlen Chiofalo bleibt skeptisch. «Angesichts der wachsenden Datenflut und des rasanten Tempos, mit dem wir uns im Internet bewegen, würde ich nicht die Behauptung wagen, es gebe einen Trend dazu», sagt sie.
So bleibt es letztlich jedem User überlassen, mit mehr Zurückhaltung für die eigene Sicherheit zu sorgen.
Links zum Thema Datenschutz im Internet
Webseite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten:
www.edoeb.admin.ch
Eine Liste digitaler Vererbungsdienste:
www.thedigitalbeyond.com
Infos der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zum Thema:
http://yama.sml.zhaw.ch/digitalessterben