Beinahe wäre eine Nutzerin der Schweizerischen Post in eine Abofalle getappt. Eigentlich wollte sie online nur die Zustellung ihres Pakets ändern, als sie nach der Anmeldung auf einen verlockenden roten Pfeil stiess. Dieser zeigte direkt auf einen grünen Button mit der Aufschrift «WEITER».
Sie dachte, dies sei Teil des Anmeldevorgangs und klickte darauf, schreibt der «Landbote». Nach dem Klick sollte sie ihre Handynummer eingeben. Doch da wurde sie stutzig. Sie hatte Glück. Denn hier lauerte die Kostenfalle. Unter dem Button «START» stand im Kleingedruckten: «Abo-Service. 3 SMS pro CHF 5/Woche.» Hätte sie den Vorgang abgeschlossen, wären 15 Franken pro Woche fällig geworden. Das Angebot war als Werbung bei der Post platziert.
Werbung «höchst problematisch»
Die Post bestätigt gegenüber Blick, dass man bei der Post Werbung via Google Ads erlaubt. «Diese können im eingeloggten Bereich von Meine Sendungen und auch im PostCard Creator ausgespielt werden», erklärt Mediensprecher Stefan Dauner. Zurzeit werde direkt in der Post App zwar keine Werbung angezeigt, es könne aber sein, dass gewisse Fenster innerhalb der App in einem Browser geöffnet werden, wo dann Werbung zu sehen sein kann, präzisiert Dauner. Weiter betont er: «Wir dulden keine Werbung, die Kundinnen oder Kunden der Post in die Irre führt. Wir nehmen solche Fälle sehr ernst.»
Entsprechend hat man im aktuellen Fall die Werbung und den Anbieter blockiert. Der Anbieter Slamdjam, der hinter dem Angebot steckte, ist nach Recherchen de «Landboten» bereits für ähnlich dubiose Geschäftspraktiken bekannt.
Klar ist: Solche Werbung kann verwirren, vor allem wenn sie direkt nach dem Login zu sehen ist. Experte Ueli Grüter, Anwalt für Wettbewerbsrecht, bezeichnet diese Praxis gegenüber der Zeitung als «höchst problematisch». Er argumentiert, dass eine solche Werbung wie im vorliegenden Beispiel als rechtlich unlauter eingestuft werden könnte.
Die Mittel gegen Abofallen
Was aber tun, wenn man bereits in eine Abofalle getappt ist? Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gibt folgende Tipps. Als Erstes sollte man sich bei seinem Mobilfunkanbieter erkundigen, wem die Kurznummer des SMS-Mehrwertdienstes gehört. Zudem sollte man den in Rechnung gestellten Betrag schriftlich bei der Mobilfunkanbieterin beanstanden, schreibt der Konsumentenschutz. Und: Man kann sich auch an die Schlichtungsstelle Ombudscom wenden.