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Die Pensionskassen-Reform steht vor der Abstimmung und sorgt für Verwirrung. Blick hilft dir, den Durchblick zu behalten und beantwortet deine Fragen zur BVG-Reform mit Expertenhilfe.
Publiziert: 02.09.2024 um 11:32 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2024 um 11:15 Uhr
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Am 22. September kommt die Pensionskassen-Reform vors Volk. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider setzt sich für ein Ja ein.
Foto: keystone-sda.ch
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Emilie JörgensenSenior Community Editorin

Am 22. September kommt die Pensionskassen-Reform vors Volk. Und zeigt sich schon jetzt als eine der kompliziertesten Abstimmungen seit langem. Um für das Alter finanziell vorzusorgen, kennt die Schweiz das Drei-Säulen-System. Die erste Säule ist die AHV als staatliche Vorsorge. Davon profitieren alle, die in die Altersversicherung einbezahlt haben. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG), auch Pensionskasse genannt. Ab einer gewissen Einkommensgrenze zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Sparbeiträge ein. Diese Altersgutschriften kommen dereinst dem Arbeitnehmenden zugute. Je mehr Geld auf dem eigenen Pensionskassen-Konto, desto höher dereinst die individuelle BVG-Rente.

Das Gesetz zur beruflichen Vorsorge legt Mindest-Vorschriften für die Pensionskassen fest. Man spricht daher auch von obligatorischen Leistungen oder BVG-Obligatorium. Geregelt wird etwa, ab wann und wie viel man mindestens in eine Pensionskasse einzahlen muss. Ebenso, wie hoch die Rente mindestens sein muss. Ob man davon profitiert, kann per se nicht gesagt werden. Die Rente hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab – von der Lohnentwicklung, der Berufskarriere, der Branche und der Strategie, die die eigene Pensionskasse fährt.

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Wie du siehst, ziemlich kompliziert, komplex und unübersichtlich. Blick will dir helfen, den vollen Durchblick für die Abstimmung zu haben. Welche offenen Fragen hast du zur BVG-Abstimmung? Stell sie gleich hier via Formular, und wir lassen deine Fragen von einem Experten beantworten!

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