In der heutigen, oft hektischen Welt suchen viele Menschen in ihrem Zuhause nach Ruhe und Erholung. Doch was passiert, wenn die Geräusche des täglichen Lebens zu Spannungen zwischen Nachbarn führen? Lärm kann schnell zu einem Streitpunkt werden, besonders wenn unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, was als störend empfunden wird.
Aylin, eine Leserin aus der Blick-Community, schildert eine solche Situation: «Mein Nachbar ist um 12:05 Uhr mit bösem Gesicht zu mir gekommen und hat sich über meinen sechsjährigen Sohn beschwert, der gerade von der Schule gekommen ist. Er war nicht laut, er hat nur angefangen, über die Schule zu erzählen. Ich war schockiert, weil er wirklich nicht laut war. Der Nachbar hat gesagt, er möchte seine Pause im Garten in Ruhe machen, und mein Sohn soll während des Mittags nicht im Garten laut reden. Darf er das machen? Es war wunderschönes Wetter und Anfang Frühling, ich war gerade dabei, Kaffee zu trinken. Einem kleinen Kind kann man 100 Mal sagen, sei leise, sie vergessen das innerhalb von fünf Minuten und reden wieder genauso laut. Wie kann ich mich oder meinen Sohn gegen so etwas verteidigen?»
Das Schweizer Mietrecht gestattet grundsätzlich alle Aktivitäten, die als «normales Verhalten» von Kindern angesehen werden. Geräusche, die durch kleine Kinder tagsüber entstehen, sind Teil des täglichen Wohnens und müssen von den Nachbarn toleriert werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen im schweizerischen Mietrecht in Bezug auf Lärm: die Ruhezeiten. Diese Zeiten sind regional unterschiedlich geregelt und werden oft im Mietvertrag festgelegt, der möglicherweise auf die Hausordnung verweist. Unabhängig von regionalen Unterschieden gilt jedoch landesweit ab 22 Uhr die Nachtruhe.
Das Schweizer Mietrecht gestattet grundsätzlich alle Aktivitäten, die als «normales Verhalten» von Kindern angesehen werden. Geräusche, die durch kleine Kinder tagsüber entstehen, sind Teil des täglichen Wohnens und müssen von den Nachbarn toleriert werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen im schweizerischen Mietrecht in Bezug auf Lärm: die Ruhezeiten. Diese Zeiten sind regional unterschiedlich geregelt und werden oft im Mietvertrag festgelegt, der möglicherweise auf die Hausordnung verweist. Unabhängig von regionalen Unterschieden gilt jedoch landesweit ab 22 Uhr die Nachtruhe.
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* Name der Leserin geändert