Leserin sucht Rat
Ist es geizig, mein Geld für das Weggli zurückzuverlangen?

Leserin Monika sucht Rat bei der Blick-Community. Sie bring ihrer Arbeitskollegin regelmässig ein Weggli vom Beck mit. «Bin ich ein Geizhals, wenn ich das Geld zurückfordere?», will die Leserin wissen.
Publiziert: 17.05.2024 um 12:12 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2024 um 12:27 Uhr
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Leserin Monika sucht Rat bei der Community.
Foto: Getty Images

Die Frage, ab welchem Betrag es moralisch vertretbar ist, Geld von Freunden zurückzuverlangen, ist nicht immer einfach zu beantworten. Aus diesem Grund hat sich Leserin Monika an uns gewendet. Sie wünscht sich einen Rat der Blick-Community:

«In der Bäckerei, die auf meinem Arbeitsweg liegt, gibt es besonders gute Butterweggli. Vor ein paar Wochen hat mich meine Arbeitskollegin gefragt, ob ich für sie auch mal eines mitbringen kann. Seitdem hat sie mich immer wieder mal danach gefragt. Da ich sowieso immer morgens auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker vorbeigehe, ist das für mich kein grosser Aufwand. Die Bäckerei liegt ja schliesslich auf meinem Arbeitsweg, und für meine Arbeitskollegin wäre es ein grösserer Umweg. Inzwischen bringe ich ihr mehrmals in der Woche ein Weggli mit. Das Geld dafür hat sie mir nie gegeben. Ein Weggli kostet zwar gerade mal CHF 1.50, trotzdem summiert sich das Geld mit der Zeit. Mir ist es unangenehm, sie nach dem Geld zu fragen. Ich will kein Geizhals sein und auch die Freundschaft nicht durch Geldstreitigkeiten gefährden. Was würdet ihr in meiner Situation machen? Und ab welchem Betrag würdet ihr allgemein Geld zurückfordern? Ich freue mich über Ratschläge und Meinungen!»

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